Betreff
TOP 2: Überregionales Modellprojekt Verfahrenslotsen in der Region 10
Vorlage
2022/4138
Aktenzeichen
Abteilung 5
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) ist gesetzlich geregelt, dass Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung künftig Hilfen aus einer Hand erhalten sollen. Bisher sind die Kinder- und Jugendhilfe und die Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen zwei getrennte Systeme. Der Umsetzungsprozess soll in unterschiedlichen Zeitphasen erfolgen.

 

Ab den 01.01.2024 müssen an allen Jugendämtern gemäß § 10 b SGB VIII Verfahrenslotsen zur Verfügung stehen. Sie sollen jungen Menschen und deren Familien, die Anspruch auf Eingliederungshilfe gemäß § 35 a SGB VIII oder Teil II SGB IX haben beraten, unterstützen und begleiten.

 

Es wurde den Kommunen die Möglichkeit gegeben, bereits vor dem 01.01.2024 Verfahrenslotsen einzuführen. Der Freistaat Bayern hat im Haushalt 2022/2023 aufgrund eines Antrags der Landtagsfraktion der CSU und der Freien Wähler zusätzliche Mittel für ein bayerisches Modellprojekt „Verfahrenslotsen“ in der Kinder- und Jugendhilfe bereitgestellt. Die Abteilung Familie, Jugend, Bildung hat in Kooperation der Jugendämter der Region 10 (Landkreise Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und kreisfreie Stadt Ingolstadt) im Juni 2022 ein Konzept zur überregionalen Zusammenarbeit eingereicht. Am 28.07.2022 wurde dem Landratsamt mitgeteilt, dass die Region 10 den Zuschlag für das Modellprojekt erhalten hat.

 

Das gesamte Projekt in der Region 10 wird mit 75.000 Euro Personalkostenförderung bezuschusst. Das Konzept für die Region 10 sieht vor, dass jedes Jugendamt eine 0,5-VZÄ-Stelle zur Verfügung stellt (VZÄ = Vollzeitäquivalent). Die Verfahrenslotsen-Stelle soll durch Verwaltungsfachkräfte in der dritten Qualifikationsebene oder Fachkräfte mit abgeschlossenem Studium der Sozialen Arbeit an einer Hochschule für angewandte Wissenschaft oder vergleichbare Ausbildungen besetzt werden.

Damit die Kollegen und Kolleginnen als multiprofessionelles Team arbeiten können wurde der Standort Lenting als Dienstort für alle Beschäftigten gewählt. Die Verfahrenslotsen-Stelle dient als Anlaufstelle für alle Eltern, Kinder, Jugendlichen und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres in Fragen der Eingliederungshilfe. Die künftigen Mitarbeitenden der geplanten Stelle werden in den Landkreisen Außensprechstunden anbieten und die Familien im Rahmen von Hausbesuchen auch vor Ort begleiten beraten und unterstützen.

 

Im Rahmen des Modellprojekts kann 2023 der tatsächliche Bedarf für die Dienste des Verfahrenslotsen eruiert werden. Ebenso kann über die Kooperation in der Region 10 Personal eingespart werden, da jeder Landkreis für sich sicherlich mehr als eine 0,5-Vollzeitstelle benötigen würde. Durch den Zusammenschluss ist die Vertretung bei Krankheit und Urlaub geregelt und die geforderte Multiprofessionalität ist hergestellt.

 

Aus Sicht der vier Jugendämter kann durch die Zusammenarbeit eine qualitativ hochwertige Betreuung für die Bürger und Bürgerinnen der Region 10 sichergestellt werden.

 

Nach dem Inkrafttreten von § 10 b SGB VIII am 01.01.2024 wird die Bereitstellung von Verfahrenslotsen eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Jugendämter. Daher soll die Kooperation nach Auslauf der Modellprojektförderung über den 31.12.2023 hinaus fortgeführt werden.

 

Die Personalkostenförderung beträgt für den Landkreis Pfaffenhofen 18.750 Euro.

 

Durch den Standort Lenting geht die Fach- und Dienstaufsicht auf das Landratsamt Eichstätt über. Die Landkreise Neuburg/Schrobenhausen und Pfaffenhofen und die Stadt Ingolstadt erstatten die Kosten für den Arbeitsplatz an den Landkreis Eichstätt.

 

Der Standort Lenting wurde gewählt, da dort die räumlichen Kapazitäten vorhanden sind.

 

Zur Regelung der Zusammenarbeit wird eine kommunale Zweckvereinbarung ausgearbeitet.

 

Der Kreisausschuss stimmte am 10.10.2022 dem überregionalen Modellprojekt Verfahrenslotse in der Region 10 zu.