Betreff
Landkreisliegenschaften;
Energieeinsparmaßnahmen (B)
Vorlage
2022/4132
Aktenzeichen
620.2/3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Mit Erlass der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV – gültig ab 01.09.2022 bis 28.02.2023) wurden für die öffentlichen Nichtwohngebäude folgende verpflichtende Ge- und Verbote festgelegt:

Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsräumen (§ 5), Höchstwert für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen in öffentlichen Nichtwohngebäuden (§ 6), Betriebsverbot für dezentrale Trinkwassererwärmungsanlagen (§ 7) sowie grundsätzliches Verbot der Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern (§ 8).

 

Zur Bewertung der energetischen Situation bezüglich der Landkreisliegenschaften wurde das Ingenieurbüro Glasmann beauftragt.

 

Die vorgenannten Regelungen haben bei den Landkreisliegenschaften insbesondere Auswirkungen auf die Verwaltungsgebäude. Die Raumlufttemperatur wurde soweit technisch möglich zentral auf den Maximalwert von 19 Grad Celsius eingestellt. Bei den nicht zentral regelbaren Einheiten wurden die Mitarbeiter zur Einhaltung dieser Vorgabe verpflichtet.

 

Die dezentralen Trinkwassererwärmungsanlagen, insbesondere Warmwasserboiler in den Teeküchen wurden außer Betrieb genommen, sofern nicht aus hygienischen Gründen der Betrieb erforderlich ist (z.B. Gesundheitsamt oder Veterinäramt). Das Spülen des Geschirrs kann über die bereitstehenden Geschirrspüler erfolgen.

Eine Beleuchtung von Gebäuden erfolgt beim Landkreis Pfaffenhofen nicht.

 

Die Schulen sind über die EnSikuMaV nicht erfasst, jedoch bestehen auch hier Energieeinsparpotentiale. In einer Besprechung der Schulleiter der weiterführenden Schulen mit Herrn Landrat wurde angeregt, dass sich die Schulen freiwillig an Maßnahmen zur Energieeinsparung durch Absenkung der Temperatur von 20 Grad Celsius auf ebenfalls 19 Grad Celsius und Reduzierung des Verbrauchs elektrischer Energie beteiligen.

 

Bezüglich der Sporthallen des Landkreises Pfaffenhofen ist angedacht, die Raumlufttemperatur auf maximal 18 Grad Celsius festzulegen.


Hinsichtlich der beiden Hallenbäder des Landkreises in Manching und Geisenfeld (ebenfalls nicht von der EnSikuMaV erfasst) wurden die Energieverbräuche (elektrisch und Wärme) mit Unterstützung des Ingenieurbüros bewertet.

Die Energiebedarfe stellen sich im Schnitt der letzten Jahre wie folgt dar:

 

HaBa Geisenfeld

Strom                94.000 kWh

Wärme            370.000 kWh

 

HaBa Manching

            Strom              120.000 kWh

Wärme            450.000 kWh

 

Ein Betrieb beider Bäder lässt unter Zugrundelegung der für 2023 prognostizierten Preise

insgesamt ca. 190.000,00 € an Energiekosten erwarten.

 

Effiziente Energieeinsparung wäre nach Bewertung durch IB Glasmann nur zu erreichen, wenn die Bäder außer Betrieb genommen werden. Absenkung von Wasser- und Raumtemperatur bringen nur geringe Einspareffekte, lassen aber aufgrund der Wahrnehmbarkeit der Veränderung des Wohlfühlwertes Beschwerden erwarten.

 

Angesichts der Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten der Badeeinrichtungen aufgrund der Corona-Pandemie in den letzten beiden Jahren und der Vielzahl an nichtschwimmenden (Klein-) Kindern wird trotz der zu erwartenden Kosten seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die beiden Hallenbäder regulär zu betreiben.

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag nimmt die veranlassten Maßnahmen zustimmend zur Kenntnis.

Die beiden Hallenbäder des Landkreises Pfaffenhofen werden nach den bisherigen Parametern weiterbetrieben.