Sachverhalt/Begründung
Zum Bilanzstichtag 2008 schloss das Sondervermögen
Ilmtalklinik mit 43.751 €
(Vorjahr: 43.744 €) Verlust ab. Dies ergibt sich überwiegend aus Abschreibungen
aus Gebäuden.
Für das Sondervermögen Ilmtalklinik besteht keine gesetzliche Pflicht zur Abschlussprüfung. Die Jahresabschlüsse der Berichtszeiträume wurden jedoch in jedem Jahr freiwillig nach § 317 HGB durch einen Wirtschaftsprüfer bzw. eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Feststellung der Jahresabschlüsse des Sondervermögens
Ilmtalklinik des Landkreises
Pfaffenhofen a.d.Ilm ist eine dem Kreistag vorbehaltende Angelegenheit, die
nicht auf den Aufsichtsrat übertragen werden kann (Art. 30 Abs. 1 Nr. 19 LKrO).
Die entsprechenden Feststellungsbeschlüsse einschließlich der Entlastung sind
somit Aufgaben der Kreisorgane.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu
beschließen:
Die Feststellung und Erteilung der Entlastung für das Sondervermögen des Landkreises für das Wirtschaftsjahr 2008 werden genehmigt.