Betreff
Vergabe der Stromversorgung für die Liegenschaften des Landkreises ab 01.01.2023 (B)
Vorlage
2022/4092
Aktenzeichen
043
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Zum 31.12.2022 läuft der Stromliefervertrag zwischen dem Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm und den Stadtwerken Pfaffenhofen a. d. Ilm aus. Der Vertrag umfasste den Zeitraum 01.01.2020 – 31.12.2022. Die Rechnungsstellung erfolgt für jede Liegenschaft gesondert.

 

Gemäß Beschluss des Kreisausschusses vom Frühjahr 2021 soll bei der nächsten Stromausschreibung Ökostrom mit mindestens 50 % Neuanlagenquote als Stromart gewählt werden. Regional erzeugter Ökostrom ist optional in die Ausschreibung mit einzubeziehen.

 

Es wurde daher nach den Vorgaben des Vergaberechts eine europaweite Ausschreibung durchgeführt. Der maßgebliche Schwellenwert von 221.000 € netto wird vom Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm, bezogen auf den Vertragszeitraum von drei Jahren überschritten. Anzusetzen sind die reinen Nettokosten für die Energielieferung ohne Betrachtung des Netznutzungsentgelts.

Mit der Durchführung der Ausschreibung wurde die Becker Büttner Held Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater PartGmbB, Pfeuferstraße 7, 81373 München (bbh) beauftragt.

 

Die aktuelle Energiekrise stellt derzeit die Kommunen bei der Energiebeschaffung vor besondere Herausforderungen. In der Vergangenheit konnten auf Wunsch der Kommune weitgehende Vorgaben an die Herkunft der Energie gemacht werden, z.B. Herkunftsnachweise, Neuanlagenquoten und Regionalstrom. Regelmäßig beteiligten sich an diesen Ausschreibungen mehrere Energieversorger. Die Preise waren dabei über die letzten Jahre stabil und bewegten sich auf niedrigem Niveau. Durch die aktuellen Entwicklungen haben sich die Preise seit dem Spätsommer 2022 jedoch sehr stark erhöht. Der gemittelte Börsenpreis für Strom
(Peakload 25 % und Baseload 75 %) liegt zum Beispiel am 07.10.2022 für Ökostrom bei
46,85 ct/kWh (zum Vergleich am 28.09.2022 bei 58,41 ct/kWh).

 

Nach der aktuellen Erfahrung von bbh werden derzeit wenige Angebote von Energieversorgern bei öffentlichen Ausschreibungen abgegeben. Dies liegt zum einen an der derzeitigen erhöhten Arbeitsbelastung bei den Energieunternehmen und zum anderen an der teilweisen fehlenden Liquidität der Energieversorger, um die benötigten Sicherheiten für langfristige Verträge an den Börsen zu hinterlegen.


Die Verwaltung hat sich in Abstimmung mit bbh dennoch dazu entschlossen, nachhaltige Kriterien wie Neuanlagenquote und Regionalstrom bei der Ausschreibung zu berücksichtigen. Diese Kriterien wurden optional als Wertungskriterien in die Ausschreibung aufgenommen. Dadurch ist es Energieversorgern möglich, sowohl normalen Ökostrom als auch Ökostrom mit Neuanlagenquote und Regionalstrom anzubieten. Diese Lösung verspricht die besten Aussichten auf den Eingang von Angeboten bei gleichzeitiger Berücksichtigung der für den Landkreis Pfaffenhofen wichtigen Berücksichtigung der Nachhaltigkeit.

 

Die Angebotsfrist wurde auf Empfehlung von bbh auf den 07.10.2022 gelegt. Dies hat den Hintergrund, dass aufgrund der derzeit schwankenden Preise die Zuschlagserteilung möglichst schnell möglich sein sollte.

 

In der Ausschreibung ist es derzeit unabdingbar und bereits in der Vergangenheit üblich gewesen, dass eine sogenannte Börsenpreisreferenzierung durchgeführt wird. Das bedeutet, dass die Bieter zur Angebotsabgabe zunächst einen festen Preis benennen, zu dem der Strom im jeweiligen Jahr geliefert wird. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe wissen die Bieter jedoch nicht, ob sie den Zuschlag erhalten und können daher den Strom noch nicht am Markt beschaffen. Der endgültige Preis kann daher erst nach Zuschlagserteilung festgelegt werden. Nach Ablauf der Angebotsfrist wird daher von bbh derjenige Bieter ermittelt, der den geringsten Preisabstand zum Börsenpreis am Tag vor Angebotsfrist angegeben hat. Dieser Bieter bekommt – unter Berücksichtigung weiterer Kriterien – den Zuschlag. Es wird daher faktisch nicht auf einen festen Preis, sondern auf einen angebotenen Preisabstand zum Börsenpreis zugeschlagen. Es wird dann nach Zuschlagserteilung ein Tag festgelegt, an dem der tatsächliche Preis unter Berücksichtigung des Börsenpreises ermittelt wird.

 

Dies ist notwendig, um das Preisrisiko der Bieter zu verringern und überhaupt Angebote zu erhalten.

Die Verwaltung muss daher aufgrund der stark schwankenden Preise nach Ende der Angebotsfrist schnellstmöglich ermächtigt werden den Zuschlag auf den Bieter mit dem niedrigsten Preisabstand zum Börsenpreis zu erteilen, um ggf. bei Preisschwankungen nach unten hin schnell zuschlagen zu können.

Die angebotenen Preise umfassen den Vertragszeitraum von zwei Jahren. Eine Verlängerungsoption für ein weiteres Jahr ist vorgesehen. Es handelt sich dabei um Nettobeträge für die reine Energielieferung ohne Netznutzungsentgelte sowie weitere gesetzliche Abgaben. Insgesamt wurden von den Stadtwerken 2 Angebote (Ökostrom und Ökostrom mit Regionalstromanteil) abgegeben.

 

Das wirtschaftlichste Angebot hat Stadtwerke Pfaffenhofen abgegeben. Wegen der Einzelheiten der Angebotsprüfung und Wertung wird auf die beigefügte Zuschlagsempfehlung (Anlage 1 - Tischvorlage) verwiesen. Der angebotene Arbeitspreis für das Jahr 2023 beträgt 52 ct/kWh (Ökostrom) und für das Jahr 2024 32 ct/kWh (Ökostrom). Die Differenz zum Börsenpreis am Tag vor Angebotsabgabe (sogenannter Dienstleistungsaufschlag) beträgt für das Jahr 2023 5,15 ct/kWh und für das Jahr 2024 3,6 ct/kWh bei Ökostrom. Die Vergabeunterlagen sehen wie vorab dargestellt vor, dass das Preisrisiko des Bieters zwischen Angebotsabgabe und Zuschlagsdatum über eine Börsenpreisanpassungsformel abgefedert wird. Die Formel ist in der Leistungsbeschreibung vorgegeben. Die finale Preisfestlegung erfolgt umgehend nach dem Zuschlag, wobei auf den Strompreis des Handelstages nach dem Tag des Zuschlags referenziert wird. Die Verwaltung teilt auf Wunsch den finalen Preis im Nachgang mit.

 

Der bisherige Preis bei den Stadtwerken Pfaffenhofen a.d.Ilm betrug 5,56 Cent/kWh bei SLP-Zählern und 5,09 Cent/kWh bei RLM-Zählern.

 

Es wird vorgeschlagen, den Stadtwerken Pfaffenhofen a.d.Ilm den Auftrag für die Stromversorgung der Liegenschaften des Landkreises ab 01.01.2023 mit Ökostrom zu erteilen. Die Verwaltung soll ermächtigt werden, erforderlichenfalls über die Ausübung des Optionsrechts für das Jahr 2025 zu entscheiden.

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Zuschlag im Vergabeverfahren zur Vergabe eines Ökostromlieferungsvertrages für die Belieferung der Liegenschaften des Landkreises Pfaffenhofen für die Jahre 2023 und 2024, inkl. Verlängerungsoption um ein Jahr, an die Stadtwerke Pfaffenhofen a.d.Ilm zu erteilen.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, erforderlichenfalls über die Ausübung des Optionsrechts für das Jahr 2025 zu entscheiden.