Zustimmung zur Ausbauvereinbarung (B)
Sachverhalt/Begründung
Der
betrachtete Streckenabschnitt der Kreisstraßenverbindung PAF 10 / FS 39 liegt
im nordöstlichen Landkreisgebiet. Die Ausbaustrecke verbindet auf einer Länge
von ca. 4,0 km Jebertshausen (LKR PAF) mit Rudertshausen (LKR FS). Anteilig
bemessen sich die Streckenabschnitte PAF 10 mit ca. 3,3 km und FS 39 mit ca.
0,7 km.
Bereits
in 2008 begannen Planungsbestrebungen, den Streckenabschnitt grundhaft zu
erneuern. Hintergrund war der in der Vergangenheit praktizierte sparsame
Querschnittsaufbau, der, mit dem zugenommenen Anteil des Schwerlastverkehrs, in
der fahrdynamischen Lastabtragung nicht mehr Schritt halten kann und im
Unterbau wie im Oberbau flächig bricht.
Zur
weiteren Linienverbesserung wurden Grunderwerbsverhandlungen geführt, die
jedoch im Ergebnis keine weitere Trassierungsoptimierung zuließen. Der
Straßenausbau findet weiter organisationssicher beidseits auf eigenem Grund
statt.
Im
zukünftigen Querschnitt werden vorherrschend 6,50 m nutzbare und befestigte Fahrbahnbreite
zur Verfügung gestellt. Der Aufbau wird für einen Belastungsnutzungszeitraum
DTV(SV) von 30 Jahren ausgelegt. Der geplante Querschnitt verbessert in jeder
Hinsicht den aktuell zur Verfügung stehenden.
Die
Verkehrsbedeutung der Verbindung Jebertshausen (PAF 10) – Rudertshausen (FS 39)
besitzt vornehmlich Ortsverbindungsfunktion. Übergeordnete Ausweichverkehre aus
Verkehrsflussstörung auf der BAB 9 / BAB 93 sind nachgelagert und nicht
relevant.
Zur
weiteren Projektierung wird zwischen den Landkreisen Pfaffenhofen und Freising
eine Zweckvereinbarung (s. Anlage) zum Ausbau der Kreisstraße PAF 7 / DAH 1
geschlossen. Die Zweckvereinbarung regelt insbesondere Planung, Bau,
Aufwandsteilung und die Übernahme der Baulast der fertiggestellten Bauwerke.
Vorhabensträger ist, über den größeren Streckenteil, der Landkreis
Pfaffenhofen.
Aus der
Planung wird, zum gegenwärtigen Zeitpunkt, der Gesamtaufwand mit ca. 5,6 Mio.
Euro brutto abgeschätzt. Anteilig entfallen dabei auf die Landkreise
Pfaffenhofen ca. 4,5 Mio. Euro und Freising ca. 1,1 Mio. Euro.
Der
projektgegenständliche Förderantrag mit Beantragung nach BayFAG Art. 13c wurde
fristgerecht zum 1.9.2022 bei der Regierung von Oberbayern eingereicht. Die
Höhe der Fördersumme ist derzeit noch nicht bekannt.
Beschlussvorschlag:
- Dem Projekt Straßenausbau PAF 10 / FS 39
von Jebertshausen (LKR Pfaffenhofen) nach Rudertshausen (LKR Freising)
wird zugestimmt.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, die
Zweckvereinbarung (s. Anlage) über den Ausbau der Kreisstraße PAF 10 / FS
39 zu unterzeichnen.