Betreff
PAF 10 - Straßenausbau von Jebertshausen (LKR PAF) bis Rudertshausen (LKR FS) Projektgenehmigung zum Gemeinschaftsprojekt;
Zustimmung zur Ausbauvereinbarung (B)
Vorlage
2022/4083
Aktenzeichen
631
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Der betrachtete Streckenabschnitt der Kreisstraßenverbindung PAF 10 / FS 39 liegt im nordöstlichen Landkreisgebiet. Die Ausbaustrecke verbindet auf einer Länge von ca. 4,0 km Jebertshausen (LKR PAF) mit Rudertshausen (LKR FS). Anteilig bemessen sich die Streckenabschnitte PAF 10 mit ca. 3,3 km und FS 39 mit ca. 0,7 km.

 

Bereits in 2008 begannen Planungsbestrebungen, den Streckenabschnitt grundhaft zu erneuern. Hintergrund war der in der Vergangenheit praktizierte sparsame Querschnittsaufbau, der, mit dem zugenommenen Anteil des Schwerlastverkehrs, in der fahrdynamischen Lastabtragung nicht mehr Schritt halten kann und im Unterbau wie im Oberbau flächig bricht.

 

Zur weiteren Linienverbesserung wurden Grunderwerbsverhandlungen geführt, die jedoch im Ergebnis keine weitere Trassierungsoptimierung zuließen. Der Straßenausbau findet weiter organisationssicher beidseits auf eigenem Grund statt.

Im zukünftigen Querschnitt werden vorherrschend 6,50 m nutzbare und befestigte Fahrbahnbreite zur Verfügung gestellt. Der Aufbau wird für einen Belastungsnutzungszeitraum DTV(SV) von 30 Jahren ausgelegt. Der geplante Querschnitt verbessert in jeder Hinsicht den aktuell zur Verfügung stehenden.

 

Die Verkehrsbedeutung der Verbindung Jebertshausen (PAF 10) – Rudertshausen (FS 39) besitzt vornehmlich Ortsverbindungsfunktion. Übergeordnete Ausweichverkehre aus Verkehrsflussstörung auf der BAB 9 / BAB 93 sind nachgelagert und nicht relevant.

 

Zur weiteren Projektierung wird zwischen den Landkreisen Pfaffenhofen und Freising eine Zweckvereinbarung (s. Anlage) zum Ausbau der Kreisstraße PAF 7 / DAH 1 geschlossen. Die Zweckvereinbarung regelt insbesondere Planung, Bau, Aufwandsteilung und die Übernahme der Baulast der fertiggestellten Bauwerke. Vorhabensträger ist, über den größeren Streckenteil, der Landkreis Pfaffenhofen.

 

Aus der Planung wird, zum gegenwärtigen Zeitpunkt, der Gesamtaufwand mit ca. 5,6 Mio. Euro brutto abgeschätzt. Anteilig entfallen dabei auf die Landkreise Pfaffenhofen ca. 4,5 Mio. Euro und Freising ca. 1,1 Mio. Euro.

Der projektgegenständliche Förderantrag mit Beantragung nach BayFAG Art. 13c wurde fristgerecht zum 1.9.2022 bei der Regierung von Oberbayern eingereicht. Die Höhe der Fördersumme ist derzeit noch nicht bekannt.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Dem Projekt Straßenausbau PAF 10 / FS 39 von Jebertshausen (LKR Pfaffenhofen) nach Rudertshausen (LKR Freising) wird zugestimmt.
  2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Zweckvereinbarung (s. Anlage) über den Ausbau der Kreisstraße PAF 10 / FS 39 zu unterzeichnen.