Betreff
Existenzgründerzentrum Ingolstadt GmbH; Umlaufbeschluss: Änderung der Investitionen 2022 (B)
Vorlage
2022/4078
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Der Landkreis Pfaffenhofen wird in der Gesellschafterversammlung der Existenzgründerzentrum (EGZ) Ingolstadt GmbH kraft Gesetzes und kraft Gesellschaftsvertrag durch den Landrat vertreten. Bei der Vertretung in der Gesellschafterversammlung ist der Landrat an die kommunalrechtlichen Kompetenzen gebunden. Im Regelfall handelt es sich bei der Wahrnehmung der Interessen des Landkreises in der Gesellschafterversammlung für den Landrat nicht um ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des Art. 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LKrO. Zu den laufenden Angelegenheiten zählen nämlich nur solche, die mehr oder weniger regelmäßig wiederkehren, die also routinemäßig anfallen. Soweit keine einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung vorliegen, setzt die Stimmabgabe des Landrats in der Gesellschafterversammlung einen Beschluss des Kreistags voraus. Daran ändert auch eine Minderheitsbeteiligung, wie sie im Falle der EGZ Ingolstadt GmbH vorliegt, nichts.

 

Umlaufbeschluss: Änderung der Investitionen 2022

 

Die Investitionssumme der EGZ Ingolstadt GmbH für das Jahr 2022 hat sich aufgrund folgender Sachverhalte von 9.000 Euro auf 16.000 Euro erhöht:

 

Konferenzraum-Buchungssystem (Beteiligung durch IFG entfällt)             + 4.000 Euro

Programm EASY Rechnungsworkflow (Einführung analog IFG)                + 8.000 Euro

Schließungsanlage (Instandhaltung ≠ Investition)                                        - 5.000 Euro

                                                                                                                      + 7.000 Euro

 

Die Änderung der Investitionssumme bedarf gem. § 7 (2) Buchstabe a der EGZ-Satzung der Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Die Zustimmung der Gesellschafter wurde im vorliegenden Fall per Umlaufbeschluss eingeholt (§ 8 (5) der EGZ-Satzung).

 

Herr Landrat Albert Gürtner hat dieser Änderung vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags am 09.08.2022 im Umlaufverfahren zugestimmt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

Der Beschlussfassung von Herrn Landrat Gürtner zur Änderung der Investitionssumme der EGZ Ingolstadt GmbH für das Jahr 2022 im Umlaufverfahren wird nachträglich zugestimmt.