Betreff
Änderung der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte, sonstiger Kreisbürger und besonderer Ehrenämter (B)
Vorlage
2022/4076
Aktenzeichen
0122
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Die Entschädigung der im Bereich der Kreisausbildung für die Feuerwehren und Katastrophenschutz tätigen Ausbilder soll wie folgt geändert werden:

 

Bisher erhalten Ausbilder nur dann eine Entschädigung, wenn sie nicht gleichzeitig Mitglied der Kreisbrandinspektion sind.

Bei den Mitgliedern der Kreisbrandinspektion wurde bisher davon ausgegangen, dass die wenigen Stunden, die im Rahmen der Kreisausbildung anfallen, mit der monatlichen Aufwandsentschädigung abgegolten sind.

Seit dem Jahr 2021 wurde aufgrund der Vielzahl an Lehrgängen, die 2020 coronabedingt ausgefallen sind, ein neues Lehrgangssystem etabliert. Zusätzlich zu den normalen Atemschutzlehrgängen (jeweils mehrere Abende und Samstage verteilt über zwei Wochen) finden sechs weitere Dreitages-Vollzeitlehrgänge (Donnerstag bis Samstag) statt.

 

Diese Vollzeitlehrgänge werden aufgrund des Ausbildermangels auch von Mitgliedern der Kreisbrandinspektion durchgeführt, die hierfür teilweise Urlaubstage nehmen. Die Übernahme der Unterrichtstätigkeit bei diesen Vollzeitlehrgängen stellt gegenüber dem bisherigen Lehrgangsmodell einen deutlichen Mehraufwand dar, der nicht mehr über die monatliche Aufwandsentschädigung der Mitglieder der Kreisbrandinspektion abgedeckt ist. Beim alten Lehrgangsmodell übernahmen die Mitglieder der Kreisbrandinspektion nur gelegentlich abends einige Unterrichtsstunden

 

Da das neue Lehrgangsmodell aufgrund der positiven Resonanz der Feuerwehr beibehalten werden soll, wird die Änderung der Entschädigungssatzung vorgeschlagen.

 

Die Entschädigung für die Durchführung der Lehrgänge soll jedoch nur dann gezahlt werden, wenn keine Freistellung nach BayFwG durch den Arbeitgeber erfolgt.

 

Um die Regelung bereits im Jahr 2022 umsetzen zu können soll die Änderung der Entschädigungssatzung mit Wirkung zum 01.01.2022 erfolgen.

 

Aus Gründen der Übersichtlichkeit erfolgt die vorgenannte Änderung im Rahmen einer Neufassung der Satzung.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte, sonstiger Kreisbürger und besonderer Ehrenämter in der vorgelegten Fassung zu ändern. Die Neufassung der Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.

 

Anlage: 1 Satzung