Betreff
Neubau Realschule Geisenfeld mit Sporthalle und Mensa;
Schadstoffsanierung der Einfachsporthalle, Genehmigung Nachtrag
(Eilentscheidung)
Vorlage
2022/4075
Aktenzeichen
621-248, Nr. 212-3
Art
Eilentscheidung

Sachverhalt/Begründung

 

Für die Schadstoffsanierung wurde von der Firma R.E.U.S.S. das 2. Nachtragsangebot vorgelegt, die einzelnen Positionen wurden vom Projektsteuerungsbüro KMP geprüft und für den Nachtragsauftrag entsprechend begründet.

Die Nachtragsforderung entstand dadurch, weil zum Zeitpunkt der orientierenden Schadstoffuntersuchung wegen laufender Nutzung der Sporthalle das Hallendach mit einer Fläche von ca. 420 m² nicht abschließend untersucht werden konnte.

Da im angrenzenden Deckenbereich der Sporthalle keine Schadstoffe festgestellt wurden, ist man ursprünglich davon ausgegangen, dass die Sporthallendecke ebenfalls keine Schadstoffe aufweist.

Im Zuge der Rückbauarbeiten wurden wider Erwarten an der 6 m hohen Sporthallendecke im Bereich der Leuchtkörper und Stahlbetonstützen schadstoffhaltige Materialien vorgefunden, die Zug um Zug mit einem Hubsteiger von Hand von der Schadstoffsanierungsfirma R.E.U.S.S. rückgebaut und entsorgt werden mussten.

 

Die Nachtragssumme in Höhe von 23.666,61 € brutto entspricht einer Erhöhung von 13,6 % der ursprünglichen Auftragssumme in Höhe von 173.336,03 € brutto und beträgt mehr als 10 % des zugrundeliegenden Bauauftrags. Nach § 44 Abs. 2 Nr. 4 der Geschäftsordnung des Kreistages liegen Vertragsergänzungen von mehr als 10 % des zugrundeliegenden Bauauftrags nicht mehr in der Zuständigkeit des Landrats und bedürfen der Genehmigung durch den jeweiligen Ausschuss.

 

Der 1. Nachtrag vom 28.06.2022 in Höhe von 7.454,01 € brutto beinhaltet die Errichtung einer Absturzsicherung auf dem Dach, um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Der Nachtrag wurde vom Projektsteuerer KMP fachtechnisch und wirtschaftlich geprüft und der Auftrag im Rahmen der Bewirtschaftungsbefugnis durch die Sachgebietsleitung der Kreisfinanzverwaltung erteilt.

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme mit nunmehr 204.456,65 € brutto liegen auch unter Berücksichtigung der Mehraufwendungen unter der freigegebenen Kostenberechnung in Höhe von 275.551,64 €.

 

Um den Bauzeitenplan einzuhalten und das Fortführen der Arbeiten zu gewährleisten, ist der Auftrag in einer Eilentscheidung des Landrats gem. Art. 34 Abs. 3 LKrO und § 46 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages Pfaffenhofen a. d. Ilm zu erteilen.

 

Die Eilentscheidung ist dem Bau- und Vergabeausschuss gem. § 3 Abs. 2 GeschO in seiner nächsten Sitzung bekanntzugeben.

 

Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Eilentscheidung zur Kenntnis.