Betreff
Entwässerung Wertstoffhof/Grüngutsammelstelle Reichertshofen
Vorlage
2022/4056
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Der Markt Reichertshofen beantragt die Übernahme der Kosten für den Umbau/die Sanierung der Grundstücksentwässerung für den Wertstoffhoff mit Grüngutsammelstelle in Reichertshofen.

 

Der AWP betreibt auf dem Grundstück Fl. Nr. 843 Gemarkung Winden am Aign (Müllerweg 12 und 14, 85084 Reichertshofen; Eigentümer Markt Reichertshofen) einen Wertstoffhof mit Grüngutsammelstelle. Derzeit wird die gesamte Fläche entwässert, indem das gesammelte Regen- und Schmutzwasser durch eine Leitung in den Vorklärteich der benachbarten Kläranlage Winden gepumpt wird. Das Grundstück ist nicht mittels eines öffentlichen Kanals erschlossen. Da das Wasserrecht der Kläranlage inkl. Mischwasserbehandlung abgelaufen ist, wurde die aktuelle Situation bewertet und ein Konzept für eine langfristige Sicherstellung der Abwasserreinigung für die Ortsteile entwickelt. In dieses Verfahren ist auch das WWA Ingolstadt eingebunden. Dabei wurde festgestellt, dass der Wertstoffhof mit Grüngutsammelstelle derzeit mittels einer Pumpe mit einer Leistung von 70 l/s ungedrosselt über eine Privatleitung direkt in die Kläranlage entwässert. Die bisherige Kläranlage war für einen maximalen Zulauf aus dem gesamten Einzugsgebiet der angeschlossenen Ortsteile von 34,4 l/s genehmigt. Diese Vorgabe wurde aufgrund der Entwässerung durch den Wertstoffhof/Grüngutsammelstelle nicht eingehalten.

 

Der Markt wurde darauf hingewiesen, dass dieser Zustand, spätestens mit Inbetriebnahme der sich derzeit im Bau befindlichen neuen Kläranlage, abzustellen ist.

 

Rechtliche Einschätzung Markt Reichertshofen:

Gemäß Stellungnahme der Kanzlei Döring/Spieß kann der Markt Reichertshofen als Betreiber der Abwasserbeseitigung gemäß EWS zum Schutz der Funktionsfähigkeit einer Kläranlage Einleitungsbeschränkungen gegenüber Einleitern aussprechen.

 

Nach derzeitigem Planungsstand kann aus der Fläche Wertstoffhof/Grüngutsammelstelle eine Einleitung in die Kläranlage zwischen 2 und 3,5 l/s erfolgen. Würde die Pumpe auf diese Leistung gedrosselt, dann käme es bei entsprechenden Regen zu einem Einstau auf der befestigten Fläche des Wertstoffhofes/der Grüngutsammelstelle.

Daher wurde das Büro Wipfler mit der Ausarbeitung von Varianten beauftragt um zu ermitteln, wie der Wertstoffhof mit Grüngutsammelstelle die Grundstücksentwässerung gestalten kann, damit Vorgaben aus dem Kläranlagenbetrieb eingehalten werden können. Diese wurden am 17.2.2022 dem Markt Reichertshofen und dem AWP vorgestellt (siehe Aktennotiz Wipfler).

 

Demnach wird vorgeschlagen die Variante IV umzusetzen. Bei dieser Variante werden im Mischsystem die gesamten Flächen des Wertstoffhofes/Grüngutsammelstelle an die Kläranlage angeschlossen. Dafür ist die Schaffung eines Rückhaltevolumens von ca. 153 m³ für den Wertstoffhof/Grüngutsammelstelle erforderlich. Für die Entwässerung von Flächen auf der Kläranlage muss der Markt ebenfalls Rückhaltevolumen schaffen (ca. 17 m³), so dass das Büro Wipfler vorschlägt, ein gemeinsames Rückhaltebecken mit einer Größe von 170 m³ zu errichten. Die Grobkostenschätzung für diese Variante beträgt netto 128.500 € zzgl. 20 % NK 25.700 € = 154.200 € zzgl. 19 % MwSt (29.298 €) ergibt Gesamtkostenschätzung brutto 183.498,- €.

 

Die Fläche für die Errichtung des Pufferbeckens würde der Markt Reichertshofen kostenfrei bereitstellen.

 

Der Markt ist der Auffassung, dass dieses Pufferbecken der Grundstücksentwässerung des Wertstoffhofes/der Grüngutsammelstelle zuzurechnen ist, und daher die Kosten vom AWP zu tragen sind (siehe Stellungnahme Dr. Döring). Da das Becken teilweise auch für Zwecke des Marktes benutzt werden soll (ca. 10 % des Volumens), muss dieser Anteil natürlich vom Markt Reichertshofen getragen werden.

 

Grundlage für die Kostenübernahme ist der Vertrag zum Betrieb und Bau des Wertstoffhofes zwischen dem Markt Reichertshofen und dem AWP. Hier handelt es sich um eine Sanierung der Grundstücksentwässerung zur Sicherung der Abwasserentsorgung für den Wertstoffhof/die Grüngutsammelstelle. 

 

Daher beantragt der Markt Reichertshofen, dass der AWP die Freigabe zur Sanierung der Grundstücksentwässerung mittels eines neuen Pufferbeckens erteilt und die Übernahme für 90 % der Kosten erklärt.

 

Rechtliche Einschätzung AWP:

Eine juristische Einschätzung der Kanzlei Messerschmidt/Niedermeier und Partner geht davon aus, dass gem. Vereinbarung zwischen AWP und dem Markt die Verpflichtung zur Herstellung der Niederschlags- und Schmutzwasserentsorgung als Teil der baulichen Anlagen für Sammeleinrichtung nur dahingehend verstanden werden kann, dass eine funktionsfähige Entwässerungseinrichtung geschuldet war. Der AWP hat hierfür alle Baukosten übernommen. Insbesondere kann die Vereinbarung dahingehend ausgelegt werden, dass es sich lediglich um Kostenerstattungen für die erstmalige Errichtung handelt. Schließlich ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass die jetzt offenbar notwendig werdende bauliche Maßnahme auch nicht durch den Wertstoffhof und seinen Betrieb verursacht wurde, sondern vom Markt Reichertshofen.

Zusammengefasst teilt die Kanzleit mit, dass die vertragliche Regelung die erstmalige Einrichtung des Wertstoffhofes mit allen Anlageteilen erfasst und insoweit die Kostentragungspflicht des AWP komplett erfüllt wurde. Die damaligen Planungen wurden gem. Vereinbarung vom Markt Reichertshofen und dem Ingenieurbüro Wipfler durchgeführt. Der AWP geht daher von einer ordnungsgemäßen Entwässerung des Wertstoffhofes aus. Die Vereinbarung enthält keine Regelung für spätere bauliche Maßnahmen, die nicht durch den Betrieb des Wertstoffhofes veranlasst sind. Die Kanzlei vertritt daher den Grundsatz, dass die Kosten derjenige zu tragen hat, der diese veranlassen möchte.

Anfragen bei der Regierung von Oberbayern und der Kommunalaufsicht beim Landkreis Pfaffenhofen führten zu keinen verbindlichen Aussagen.

 

Herr Bürgermeister Franken wurde informiert, dass es bezüglich der Pflicht zur Übernahme von 90 % der Kosten aus Sicht des AWP Bedenken gibt. Da der Markt bei einer Errichtung eines eigenen Pufferbeckens für seine Zwecke sicherlich mehr als 10 % der Gesamtkosten des gemeinsamen Pufferbeckens aufwenden müsste und eine gerichtliche Klärung des Sachverhaltes vermieden werden sollte, signalisierte Bürgermeister Franken seine Zustimmung (vorbehaltlich der Zustimmung durch den Gemeinderat), dass der Markt Reichertshofen bis zu 50 % der Kosten für das Pufferbecken übernimmt und der AWP somit eine Kostenübernahme von mindestens 50 % zusagen sollte.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der AWP trägt 50% der Kosten (Schätzung WipflerPlan gesamt: 183.498 € brutto) für den Bau eines Rückhaltebeckens an der Kläranlage Winden am Aign um eine ordnungsgemäße Entwässerung des Wertstoffhofes und der Grüngutsammelstelle in Reichertshofen zu gewährleisten.