Betreff
Grundsatzbeschluss zur Gründung einer Berufsfachschule für Kinderpflege an der Staatlichen Berufsschule Pfaffenhofen a. d. Ilm (B)
Vorlage
2022/4053
Aktenzeichen
248
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Bekanntlich herrscht in allen Landkreisen ein Personalmangel an Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern sowie Erzieherinnen und Erziehern. Insofern versucht der Landkreis Pfaffenhofen durch Gründung einer Staatlichen Berufsfachschule für Kinderpflege am Standort der Staatlichen Berufsschule Pfaffenhofen a.d.Ilm verstärkt Schülerinnen und Schüler mit einem Mittelschulabschluss für diese Ausbildungsrichtung zu gewinnen. Nach ersten Gesprächen mit der Schulleitung der Staatlichen Berufsschule Pfaffenhofen, Herrn Oberstudiendirektor Franz Haltmayer, und der ständigen Stellvertreterin des Schulleiters, Frau Studiendirektorin Petra Schuller, konnten sofort positive Signale aufgenommen werden. Grundsätzlich wäre der Lehrkörper im Stande, zunächst eine Eingangsklasse entsprechend zu beschulen. Das Fachlehrpersonal müsste noch zusätzlich vom Freistaat Bayern zur Verfügung gestellt werden. Im zweiten Ausbildungsjahr sind dann zwei Klassenräume erforderlich. Die derzeit vorhandene Kücheneinrichtung ist zu erneuern und in einen integrierten Fachraum umzubauen.

 

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens müsste zunächst ein Antrag zur Genehmigung einer Berufsfachschule für Kinderpflege an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus von Seiten des Sachaufwandsträgers Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm gestellt werden. Als Voraussetzung für eine Genehmigung ist die zusätzliche Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen und Heimat erforderlich.

 

Als weiterer Schritt könnte dann in einigen Jahren auch eine Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik zur Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern angestrebt werden, da bisher nur an Standorten mit einer Berufsfachschule für Kinderpflege als sogenannte Zubringerschule die Errichtung einer Staatlichen Fachakademie von Seiten des Kultusministeriums unterstützt wurde.

 

Voraussetzungen für eine mögliche Genehmigung:

 

-      Eine entsprechende Nachfrage an Ausbildungsplätzen ist nachzuweisen.

-      Der Bedarf an Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern in der Region ist darzulegen.

-      Es darf kein privater oder kommunaler Träger die Neugründung einer Berufsfachschule für Kinderpflege am gleichen Standort anstreben.

-      Es darf kein bestehender Schulstandort gefährdet werden.

 


Ablauf der Ausbildung an einer Berufsfachschule für Kinderpflege:

 

-      Voraussetzung ist ein Mittelschulabschluss

-      zweijährige Ausbildung mit 75 % Theorie und 25 % Praxis

-      Abschluss als staatlich geprüfte Kinderpflegerin bzw. Kinderpfleger

-      Die Weiterbildung an einer Fachakademie dauert für ausgebildete Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger dann nur noch drei Jahre.

 

Möglicher Einsatz ausgebildeter Kinderpfleger/-innen:

 

-      Krippen

-      Kindergärten

-      Schulvorbereitende Einrichtungen (SVE)

-      Hort

-      Offene Ganztagsangebote

-      Jugendhilfeeinrichtungen

 

Der Berufsabschluss dient als Grundlage für weitere soziale Berufe:

 

-      Erzieher/-in

-      Heilerziehungspfleger/-in

-      Pflegefachkraft

 

Weiterer zeitlicher Ablauf:

 

-      Zunächst ist es erforderlich, dass der Kreistag einen entsprechenden Grundsatzbeschluss auf Gründung einer Berufsfachschule für Kinderpflege an der Staatlichen Berufsschule Pfaffenhofen a.d.Ilm fasst.

-      Anschließend ist beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus ein entsprechender Antrag auf Gründung einer Berufsfachschule zu stellen.

-      Sollte eine Genehmigung mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen und Heimat erfolgen, wäre es voraussichtlich möglich, ab dem Schuljahr 2023/2024 mit einer Staatlichen Berufsfachschule für Kinderpflege in Pfaffenhofen zu starten.

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag fasst den Grundsatzbeschluss zur Gründung einer Staatlichen Berufsfachschule für Kinderpflege an der Staatlichen Berufsschule Pfaffenhofen a.d.Ilm. Der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm erklärt sich bereit, die erforderliche Sachaufwandsträgerschaft zu übernehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus einzureichen, damit im Schuljahr 2023/2024 mit dem Schulbetrieb begonnen werden kann.