Feststellung des Jahresabschlusses und Erteilung der Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2021 (B)
Sachverhalt/Begründung
Der Landkreis Pfaffenhofen wird in der Gesellschafterversammlung der Sondervermögen Ilmtalklinik GmbH kraft Gesetzes durch den Landrat vertreten. Bei der Vertretung in der Gesellschafterversammlung ist der Landrat an die kommunalrechtlichen Kompetenzen gebunden. Im Regelfall handelt es sich bei der Wahrnehmung der Interessen des Landkreises in der Gesellschafterversammlung für den Landrat nicht um ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des Art. 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LKrO. Zu den laufenden Angelegenheiten zählen nämlich nur solche, die mehr oder weniger regelmäßig wiederkehren, die also routinemäßig anfallen. Soweit keine einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung vorliegen, setzt die Stimmabgabe des Landrats in der Gesellschafterversammlung einen Beschluss des Kreistags voraus.
Herr Landrat Albert Gürtner hat
in der Gesellschafterversammlung der Sondervermögen Ilmtalklinik GmbH vom 21.06.2022 folgenden Tagesordnungspunkten
vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags zugestimmt:
Der Gesellschafter der Sondervermögen
Ilmtalklinik GmbH beschließt was folgt:
1.
Der
Jahresabschluss des Sondervermögen Ilmtalklinik des Landkreises Pfaffenhofen
a.d.Ilm zum 31.12.2021 gemäß Prüfungsbericht der sgh TREUHAND GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom 20.05.2022 wird festgestellt. Der
Jahresfehlbetrag beträgt EUR 109.582,00. Der Jahresfehlbetrag wird durch eine
Entnahme aus den Kapitalrücklagen in Höhe von EUR 63.809,00 ausgeglichen und in
Höhe von EUR 45.773,00 mit dem Gewinnvortrag verrechnet. Der unter
Berücksichtigung des Gewinnvortrages von EUR 340.370,00 verbleibende
Bilanzgewinn von EUR 230.788,00 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
2.
Der
Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.
3.
Zum
Abschlussprüfer für den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2022 wird die sgh
TREUHAND GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses, der Beschlussfassung des Herrn
Landrat Albert Gürtner in der Gesellschafterversammlung der Sondervermögen
Ilmtalklinik GmbH vom 21.06.2022 nachträglich zuzustimmen.