Betreff
PAF 25 – Erneuerung der Ortsdurchfahrt Schmiedhausen;
Vereinbarung zur Einleitung von gesammeltem Straßenwasser in die gemeindliche Regenwasserkanalisation (B)
Vorlage
2022/4036
Aktenzeichen
631
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Der Landkreis Pfaffenhofen erneuert mit der Gemeinde Schweitenkirchen und dem Wasserzweckverband Paunzhausen grundhaft die Ortsdurchfahrt Schmiedhausen.

 

Dabei wird auch die gesamte örtliche Regenwasserableitung unter den Aspekten der zukünftigen Gemeindeentwicklung und den sich unter den Bedingungen des Klimawandels geänderten Bemessungsparametern neu geordnet. Der aktuell durch Landkreis und Gemeinde gemeinsam genutzte, stark sanierungsbedürftige, Regenwasserkanal wird, im gegenseiteigen Forderungsverzicht, weitestgehend aufgelassen. Zur Vermeidung eines Doppelrohrsystems tritt in Zukunft die Gemeinde als alleiniger Kanalnetzbetreiber auf.

 

Der Landkreis beteiligt sich entsprechend Nr. 14 Abs. 4 der Ortsdurchfahrtsrichtlinien (ODR) an den Kosten der Herstellung der Oberflächenwasserkanalisation und erwirbt dabei das dauerhafte, zeitlich unbefristete, Recht zur Straßenwassereinleitung in die gemeindliche Regenwasserkanalisation.

Grundlage für die Berechnung sind die laufenden Straßenmeter der Ortsdurchfahrt, für welche je Meter ein Pauschalbetrag von 199 €, gemäß ARS Nr. 22/2017 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 12. Dezember 2017 (VkBl.2018, S. 106), angesetzt wird.

 

Der bestehende Kanal in Schmiedhausen verläuft durch wenige Privatgrundstücke (Smidostraße 24, 26, 28 und 30). Dadurch fallen zusätzliche Kosten für Entschädigungen und Grunddienstbarkeiten in Höhe von ca. 14.000 € an. Da der Gemeinde Schweitenkirchen wie dem Landkreis Pfaffenhofen durch die Feststellung der Rechtsverhältnisse gleichermaßen Vorteile entstehen, sollen diese anfallenden Zusatzkosten hälftig geteilt werden.

Seitens des Landkreises erhöht dieser Kostenanteil aufgrund der geschilderten örtlichen Besonderheiten gemäß Nr. 14 Abs. 3 Halbsatz 2 der ODR den Pauschalbetrag je laufenden Straßenmeter von 199 € auf 208 €.

 

In Summe ergibt sich ein einmalig, durch den Landkreis zu leistender Kostenbeitrag von 166.400,00 € bei einer Ausbaulänge von 800 m.

Über den dargestellten Sachverhalt wurde, in Abstimmung mit der Gemeinde Schweitenkirchen, die beigefügte Vereinbarung erarbeitet.

 

Das Kreisrechnungsprüfungsamt stimmte mit Datum vom 3.5.2022 dem Vorgehen zu

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Vereinbarung gem. Anlage rechtsverbindlich einzugehen.