Vereinbarung zur Einleitung von gesammeltem Straßenwasser in die gemeindliche Regenwasserkanalisation (B)
Sachverhalt/Begründung
Der Landkreis Pfaffenhofen
erneuert mit der Gemeinde Schweitenkirchen und dem Wasserzweckverband
Paunzhausen grundhaft die Ortsdurchfahrt Schmiedhausen.
Dabei wird auch die gesamte
örtliche Regenwasserableitung unter den Aspekten der zukünftigen
Gemeindeentwicklung und den sich unter den Bedingungen des Klimawandels
geänderten Bemessungsparametern neu geordnet. Der aktuell durch Landkreis und
Gemeinde gemeinsam genutzte, stark sanierungsbedürftige, Regenwasserkanal wird,
im gegenseiteigen Forderungsverzicht, weitestgehend aufgelassen. Zur Vermeidung
eines Doppelrohrsystems tritt in Zukunft die Gemeinde als alleiniger
Kanalnetzbetreiber auf.
Der Landkreis
beteiligt sich entsprechend Nr. 14 Abs. 4 der Ortsdurchfahrtsrichtlinien (ODR)
an den Kosten der Herstellung der Oberflächenwasserkanalisation und erwirbt
dabei das dauerhafte, zeitlich unbefristete, Recht zur Straßenwassereinleitung
in die gemeindliche Regenwasserkanalisation.
Grundlage für die
Berechnung sind die laufenden Straßenmeter der Ortsdurchfahrt, für welche je
Meter ein Pauschalbetrag von 199 €, gemäß ARS Nr. 22/2017 des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 12. Dezember 2017
(VkBl.2018, S. 106), angesetzt wird.
Der bestehende Kanal
in Schmiedhausen verläuft durch wenige Privatgrundstücke (Smidostraße 24, 26,
28 und 30). Dadurch fallen zusätzliche Kosten für Entschädigungen und
Grunddienstbarkeiten in Höhe von ca. 14.000 € an. Da der Gemeinde
Schweitenkirchen wie dem Landkreis Pfaffenhofen durch die Feststellung der
Rechtsverhältnisse gleichermaßen Vorteile entstehen, sollen diese anfallenden
Zusatzkosten hälftig geteilt werden.
Seitens des
Landkreises erhöht dieser Kostenanteil aufgrund der geschilderten örtlichen
Besonderheiten gemäß Nr. 14 Abs. 3 Halbsatz 2 der ODR den Pauschalbetrag je
laufenden Straßenmeter von 199 € auf 208 €.
In Summe ergibt sich
ein einmalig, durch den Landkreis zu leistender Kostenbeitrag von 166.400,00 €
bei einer Ausbaulänge von 800 m.
Über den
dargestellten Sachverhalt wurde, in Abstimmung mit der Gemeinde
Schweitenkirchen, die beigefügte Vereinbarung erarbeitet.
Das Kreisrechnungsprüfungsamt stimmte mit Datum vom 3.5.2022 dem Vorgehen zu
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Vereinbarung gem. Anlage rechtsverbindlich einzugehen.