Betreff
Antrag der FDP im Kreistag zur Hochwasserfreilegung der Paar im Bereich Reichertshofen, Baar-Ebenhausen und Manching (B)
Vorlage
2022/3996
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Mit E-Mail vom 02.03.2022 stellte die FDP im Kreistag einen Antrag zur Hochwasserfreilegung der Paar im Bereich Reichertshofen, Baar-Ebenhausen und Manching. Dieser ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die Zuständigkeiten des Kreistags richten sich nach § 4 der Geschäftsordnung des Kreistags und somit nach den Gesetzen und den Bestimmungen der Geschäftsordnung.

Die Paar ist ein Gewässer 2. Ordnung. Zuständig für die Ausbaupflicht ist nach Art. 39 BayWG der Freistaat Bayern vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt. Der Landkreis Pfaffenhofen ist nicht zuständig. Auch das Landratsamt als Staatsbehörde ist nicht zuständig. Für den Fachbeirat „Landwirtschaftsbeirat“ gelten die Bestimmungen für den Kreistag analog, weshalb auch hier keine Zuständigkeit für die Behandlung des Antrags vorliegt.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Antrag der FDP im Kreistag mangels Zuständigkeit nicht zu behandeln.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag der FDP im Kreistag wird mangels Zuständigkeit nicht behandelt.