Betreff
TOP 4: Antrag des Heilpädagogischen Zentrum Pfaffenhofen a.d.Ilm auf Reduzierung der Plätze in der Sozialpädagogischen Tagesstätte
Vorlage
2022/3988
Aktenzeichen
4210.0/0
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Das Heilpädagogische Zentrum bietet in Pfaffenhofen und Geisenfeld eine Heilpädagogische Tagesstätte mit jeweils acht Plätzen und in Pfaffenhofen eine Sozialpädagogische Tagesstätte mit 12 Plätzen an. In mehreren Gesprächen hat sich herauskristallisiert, dass die Betreuer der Tagesstätte die Auffälligkeiten der Kinder so massiv erleben, dass sie ihre pädagogische Arbeit in einer Gruppe mit 12 Kindern für nicht mehr durchführbar sehen.

Die Einrichtung zeigte in diesem Zusammenhang eine Kindeswohlgefährdung bei der Heimaufsicht/Regierung von Oberbayern und bei der Abteilung Familie, Jugend, Bildung an. In Gesprächen mit Kindern, Eltern und der Einrichtung wurde die aktuelle Situation jedes einzelnen Falles von den Mitarbeiterinnen des Allgemeinen Sozialdienst überprüft. Es konnte keine akute Gefährdung für die Kinder festgestellt werden.

Die Heimaufsicht machte darauf aufmerksam, dass in einer Sozialpädagogischen Tagesstätte keine Kinder mit seelischer Behinderung oder Kinder, die von einer seelischen Behinderung bedroht sind und eine Teilhabebeeinträchtigung vorliegt, aufgenommen werden dürfen.

 

Von der Einrichtung wurde angeregt, die bestehende Sozialpädagogische Tagesstätte in eine Heilpädagogische Tagesstätte umzuwandeln, was die Reduzierung der Kinderzahl auf acht und einen fest installierten Fachdienst mit sich bringen würde. Dieser Wunsch nach Umstrukturierung wurde mit der Einrichtung und mit der Abteilung Familie, Jugend, Bildung diskutiert.

Zu Gunsten einer Angebotsvielfalt (2 Heilpädagogische Tagesstätten sind bereits im Landkreis vorhanden und in den angrenzenden Landkreisen werden ebenfalls Kinder des Landkreises Pfaffenhofen in Heilpädagogischen Tagesstätten betreut) soll das Angebot einer Sozialpädagogischen Tagesstätte im Landkreis Pfaffenhofen erhalten bleiben. Es wurde sich jedoch darauf verständigt, dass die Kinderzahl von 12 auf zehn reduziert werden soll. Diesbezüglich wurde von der Einrichtung bei der Heimaufsicht / Regierung von Oberbayern ein Antrag auf Änderung der Betriebserlaubnis gestellt. Die Einrichtung muss konzeptionelle Veränderungen vornehmen.

 

Die Vereinbarung zum Defizitausgleich mit dem Heilpädagogischen Zentrum bleibt bestehen. Sie beinhaltet, dass für alle drei Tagesstätten max. zwei Plätze bei einer Unterbelegung vom Landkreis finanziert werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt den Antrag des Heilpädagogischen Zentrums zur Platzreduzierung in der Sozialpädagogischen Tagesstätte von 12 auf zehn Kindern zu, vorbehaltlich der Zustimmung der Heimaufsicht/Regierung von Oberbayern.

Die neue Kostenrechnung wird mit der Änderung der Betriebserlaubnis durch die Heimaufsicht anerkannt.