Betreff
TOP 2: Jahresplanung 2022 für den Bereich erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Vorlage
2022/3986
Aktenzeichen
4210.0/0
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Im SGB VIII sind die Aufgaben des erzieherischen Kinder- und Jugendschutz geregelt. Zwar ist der Aufgabenumfang und die zur Verfügung stehenden Mittel nicht gesetzlich festgelegt, der Träger der öffentlichen Jugendhilfe entscheidet nach seiner Leistungsfähigkeit und nach pflichtgemäßem Ermessen. Mit Beschluss vom 09.07.2001 wurde das Konzept einer ganzheitlichen Suchtprävention durch den Jugendhilfeausschuss verabschiedet.

 

Auch 2021 mussten im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz geplante Projekte und Aktionen ausfallen oder verschoben werden. Es fanden 3 Online-Lehrerfortbildungen zum Thema Verschwörungsmythen, Mobbing und Cyber-Grooming statt. Für Eltern wurden digitale Fortbildungen zu den Themenbereichen Grundkurs Smartphone, Whatsapp, Instagram und Snapchat, TikTok und youtube, Verschwörungsideologien, Fake News, Hate Speech, Sextring / Cybergrooming und Sextorching, Mobbing, Digital Detox angeboten. Ca. 2000 Anmeldungen wurden bei 49 Fortbildungen registriert.

 

Für 2022 ist die Weiterführung der Konzeption eines Projektes für Grundschulen in Zusammenarbeit mit dem Medienbeauftragten des Schulamtes geplant, sowie Anti-Mobbingprojekte.

Neben Mobbingprojekten in den Schulklassen und für die Eltern an Elternabenden, soll auch eine Theatervorstellung mit dem Theater Eukithea durchgeführt werden.

 

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Für den Bereich erzieherischen Kinder- und Jugendschutz soll auch im Haushalt 2022 ein Budget von 20.250 € hinterlegt werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Aufstellung des Haushaltes im Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie den Ausgaben der kommunalen Jugendpflege für das Jahr 2022 zu. Dem Kreistag wird empfohlen, den Betrag in Höhe von 20.250 € im Kreishaushalt einzustellen.