Sachverhalt/Begründung
Während des
Haushaltsjahres 2021 haben sich im Bereich des Verwaltungs- und
Vermögenshaushalts über- und außerplanmäßige Ausgaben ergeben. Ein Teil dieser
Ausgaben (bis zu 35.000,00 € im Einzelfall) konnte gem. § 45 Abs. 3 der
Geschäftsordnung des Kreistages durch den Landrat genehmigt werden. Ein
weiterer Teil der Mehrausgaben (bis zu 100.000,00 €) fällt unter die
Genehmigungspflicht des Kreisausschusses (§ 31 i. V. m. § 29 Abs. 2 Nr. 5 der
Geschäftsordnung des Kreistages). Der Rest der Haushaltsüberschreitungen ist
gemäß
§ 29 Abs. 2 Nr. 5
der Geschäftsordnung des Kreistages durch den Kreistag zu billigen.
Es handelt sich um folgende Mehrausgaben:
|
Genehmigung |
Genehmigung |
Haushalt |
durch
Kreisausschuss |
durch Kreistag |
|
€ |
€ |
|
|
|
Verwaltungshaushalt |
171.633,97 |
5.774.293,76 |
|
|
|
Vermögenshaushalt |
173.232,47 |
3.276.083,17 |
|
|
|
insgesamt |
344.866,44 |
9.050.376,93 |
|
|
|
Durch den
Kreisausschuss sind bei zwei Deckungsringen sowie bei einer Haushaltsstelle im
Verwaltungshaushalt sowie bei drei Haushaltsstellen im Vermögenshaushalt über-
und außerplanmäßige Ausgaben zu genehmigen.
Über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben, welche vom Kreistag zu
genehmigen sind, sind im Haushaltsjahr 2021 bei vier Deckungsringen und drei
Haushaltsstellen im Verwaltungshaushalt und bei einem Deckungsring sowie acht
Haushaltsstellen im Vermögenshaushalt angefallen.
Die Genehmigung zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben kann erteilt werden, da eine entsprechende Deckung gegeben ist.
Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:
Gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages erteilt der Kreistag zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2021 in Höhe von 9.050.376,93 € nachträglich die Genehmigung.