Betreff
PAF 14 - Gemeinde Ernsgaden, Fußgängerüberweg Kindertagestätte „Blumenwiese“;
Vergabe von Straßenbauarbeiten mit Lichtsignalanlage (B)
Vorlage
2022/3970
Aktenzeichen
631
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

 

Die Gemeinde Ernsgaden stellte an den Landkreis Pfaffenhofen den Antrag am nördlichen Ortsende von Ernsgaden, im Bereich des Mitterlacher Wegs, einen Fußgängerüberweg über die Kreisstraße PAF 14 (Hofmarkstraße) zu errichten.

 

Der Landkreis und die Gemeinde kommen überein, zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an der PAF 14, Hofmarkstraße, Ortsende Ernsgaden, gemeinsam einen Fußgängerüberweg zu schaffen.

 

In der unmittelbaren Nähe befindet sich, westlich der Kreisstraße, der neu gebaute Kindergarten „Blumenwiese“.

Der vorhandene Geh- und Radweg, welcher den Ortsteil Knodorf mit Ernsgaden verbindet, befindet sich auf der östlichen Seite. Kinder und Erwachsene, welche den Kindergarten oder das Wohngebiet im Westen erreichen wollen, müssen die Kreisstraße im Ortseingangsbereich überqueren.

 

Der Fußgängerüberweg ermöglicht es in Zukunft, den besonders schützenswerten Verkehrsteilnehmern die Kreisstraße 14 sicher zu überqueren. Durch die barrierefreie Ausgestaltung stellt dieser weiterhin eine Querungsmöglichkeit für Menschen mit Behinderung dar.

 

Die Planung sieht einen beleuchteten Fußgängerüberweg mit Fußgängerbedarfsampel vor. Die barrierefreie Ausgestaltung erfolgt mithilfe von Noppenplatten, Sperrfeldern und Rillenplatten. Weiterhin ist es erforderlich, die Gradiente des östlich der Kreisstraße liegenden Geh- und Radwegs auf einer Länge von ca. 40 m anzuheben, um einen sicheren Anschluss an den Fußgängerüberweg zu gewährleisten.

 

Im Zuge einer beschränkten Ausschreibung nach VOB wurden 12 Firmen wurden zur Abgabe eines Angebotes eingeladen. Zur Submission am 31.01.2022 lagen 6 Angebote vor und wurden mit folgendem Bruttoergebnis geprüft:

           

1. SSP Seizmeir GmbH, Mitterscheyern                                            71.966,51 €

2. Bieter, LKR Pfaffenhofen                                                               84.543,24 €

3. Bieter, LKR Neuburg Schrobenhausen                                          88.966,78 €

4. Bieter, LKR Neuburg Schrobenhausen                                          99.148,62 €

5. Bieter, LKR Neuburg Schrobenhausen                                        107.954,25 €

6. Bieter, Stadt Regensburg                                                             108.208,16 €

 

Die Prüfung und Wertung wurde gemäß RA-StB (Richtlinie für das Behandeln der Bewerbungen und Angebote für Bauleistungen im Straßen – und Brückenbau) durchgeführt.

 

Das Ergebnis einer ersten Submission am 22.09.2021 zur oben genannten Maßnahme lag mit 90.316,05 € ca. 80 % über dem bepreisten LV vom 30.08.2021. Diese Vergabe wurde durch den Landkreis Pfaffenhofen im Einvernehmen mit der Gemeinde aufgrund der Kostensteigerung von ca. 80 % aufgehoben.

 

Die erneute, zweite Ausschreibung ergab mit einem Ergebnis von 71.966,51 € eine Kostensteigerung von ca. 40 % im Vergleich zum bepreisten LV vom 30.08.2021.

Dies ist sowohl durch einen allgemeinen, erheblichen Anstieg des Preisniveaus im Baugewerbe, als auch durch erheblich gestiegene Materialkosten zu erklären.

Das Ergebnis der zweiten Ausschreibung liegt über 20 % unter dem Ergebnis der ersten Ausschreibung.


Ein niedrigeres Angebot bei einer erneuten, weiteren, Ausschreibung ist nicht zu erwarten.

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Bauleistung an die Firma SSP Seizmeir GmbH, Mitterscheyern, zum Angebotspreis von 71.966,51 € brutto zu erteilen.