Betreff
Neubau Realschule Geisenfeld mit Sporthalle und Mensa;
Festlegung des Energiestandards gemäß der Bundesförderung für effiziente Gebäude-BEG (B)
Vorlage
2021/3940
Aktenzeichen
621-248
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Alle bisherigen Planungsleistungen für den Neubau der Realschule Geisenfeld mit Sporthalle und Mensa wurden nach dem am 01.11.2020 in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetz (GEG) ausgeführt und mit der erforderlichen Kostenberechnung hinterlegt. Das Gebäudeenergiegesetz hatte die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst.

 

Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 wurde die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiterentwickelt und die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 01.07.2021 in Kraft gesetzt. Dabei ergeben sich insbesondere für den Neubau der Realschule Geisenfeld mit Sporthalle und Mensa hohe Fördermöglichkeiten, die allerdings mit höheren Aufwendungen, um die erforderliche Energieeffizienz erreichen zu können, verbunden sind.

 

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert entsprechende Maßnahmen mit Krediten und Tilgungszuschüssen sowie einmaligen Zuschussbeträgen. Für den Landkreis bietet sich die Variante mit einmaligen Zuschussbeträgen als zielführende Lösung an.

 

Insofern hat sich zunächst für den Landkreis die Frage gestellt, ob der KfW 55-Standard oder der KfW 40-Standard umgesetzt werden soll. Seit 04.11.2021 hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau die Förderbedingungen geändert und den KfW 55-Standard nur noch mit Antragstellung bis 31.01.2022 zugelassen. Da ab Antragstellung auch ein Fertigstellungszeitpunkt von grundsätzlich 24 Monaten, der in begründeten Ausnahmefällen auf 48 Monate verlängert werden kann, maßgeblich ist, muss diese Variante ausgeschlossen werden.

 

Nunmehr soll nach Abwägung aller am Bau beteiligten Planern festgelegt werden, den KfW 40-Standard für den Neubau der Realschule Geisenfeld mit Sporthalle und Mensa umzusetzen und die erforderlichen Bauantragsunterlagen im Dezember 2021 bei der Genehmigungsbehörde einzureichen.


 

Anhand der beigefügten Kostenübersicht ist folgendes festzuhalten:

 

1. Der Stand der Kostenberechnung bildet den Energiestandard nach dem Gebäudeenergie-
    gesetz (GEG) ab.

2. Für ein KfW 55 Gebäude ergeben sich gegenüber der Kostenberechnung Mehraufwen-
    dungen in Höhe von 195.215 €. Dabei können Zuschüsse für die gesamte Maßnahme in
    Höhe von ca. 6.285.000 € generiert werden.

3. Für ein KfW 40 Gebäude ergeben sich gegenüber der Kostenberechnung Mehraufwen-

    dungen in Höhe von 771.691 €. Dabei können Zuschüsse für die gesamte Maßnahme in
    Höhe von 7.227.000 € generiert werden.

 

Neben den zusätzlichen Dämmmaßnahmen ist es auch erforderlich, die PV-Anlage von
140 KWp auf 250 KWp zu erweitern um den KfW 40-Standard zu erreichen.

 

Das mit der Energieberatung beauftragte Ingenieurbüro Seidel wird die Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude erläutern. Das Architekturbüro Delta ImmoTec erklärt die erforderlichen Zusatzaufwendungen.

 

Von Seiten der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, für den Neubau der Realschule Geisenfeld mit Sporthalle und Mensa den gemäß der Bundesförderung für effiziente Gebäude möglichen KfW 40-Standard umzusetzen. Die erforderliche Kostenberechnung ist fortzuschreiben, wobei nach derzeitigem Stand hohe Zuschussmittel zu erzielen sind.

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, für den Neubau der Realschule Geisenfeld mit Sporthalle und Mensa den Energiestandard KfW 40 nach den Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) festzulegen. Die Kostenberechnung ist fortzuschreiben und der erforderliche Bauantrag mit diesem Energiestandard einzureichen.