Betreff
Niederlegung des Amtes als Kreisrätin durch Frau Kim Kießling;
Nachrücken von Herrn Wilhelm Reim als Kreisrat (B)
Vorlage
2021/3897
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Frau Kim Kießling hat am 21.10.2021 ihr Kreistagsmandat und alle damit verbundenen Ämter aus persönlichen Gründen niedergelegt. Nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLkrWG kann eine gewählte Person das Amt niederlegen. Art. 13 LKrO findet dabei keine Anwendung. Eine gewählte Person kann somit das Amt nach Beginn der Wahlzeit auch ohne Angaben von Gründen niederlegen.

 

Als Listennachfolger für Frau Kim Kießling rückt Herr Wilhelm Reim, Marsstraße 5, 85302 Gerolsbach in den Kreistag nach. Herr Reim gehört wie Frau Kießling der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion an und soll deren Funktion in Ausschüssen und Gremien übernehmen.

 

Dies bedeutet im Einzelnen:

 

      Mitglied im Sozialausschusses

      Mitglied des Aufsichtsrats der Ilmtalklinik

 

 

Gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLkrWG stellt der Kreistag die Niederlegung des Amtes fest und entscheidet über das Nachrücken des Listennachfolgers. Herr Reim hat im Anschluss den Eid zu leisten.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

 

1.    Der Kreistag stellt die Niederlegung des Amtes als Kreisrätin durch Frau Kim Kießling fest.

 

2.    Der Kreistag entscheidet, dass Herr Wilhelm Reim als Listennachfolger für Frau Kim Kießling in den Kreistag nachrückt.

 

3.    Der Kreistag stimmt der Übernahme der Funktion als Mitglied im Sozialausschuss sowie als Mitglied des Aufsichtsrats der Ilmtalklinik durch Herrn Wilhelm Reim zu.