Betreff
Anpassung der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm und dem Caritasverband der Erzdiözese München u. Freising e.V. zur Komplementärförderung im Bereich der Flüchtlings- u. Integrationsberatung des Caritaszentrums PAF (B)
Vorlage
2021/3894
Aktenzeichen
4011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Seit 01.07.2014 besteht zwischen dem Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V und dem Landkreis Pfaffenhofen a. d. llm eine vertragliche Vereinbarung, welche die Komplementärförderung an das Caritaszentrum Pfaffenhofen regelt und dazu beitragen soll, den Bestand der Beratung im Landkreis für Personen zunächst mit Flucht- und seit 01.01.2018 zusätzlich mit Migrationshintergrund zu sichern. Nach den aktuell geltenden Richtlinien können durch den Freistaat Bayern und den Bund bis zu 80% der ermittelten zuwendungsfähigen Ausgaben für die Beraterstellen des Trägers gefördert werden. Die restlichen ca. 20% werden durch Eigen- und/ oder akquirierte Drittmittel finanziert. Einen Teil dieser Drittmittel steuert der Landkreis Pfaffenhofen a. d. llm als Komplementärförderung bei.

 

Der Defizitausgleich zwischen Landkreis und Caritas wurde bislang immer jeweils für ein Kalenderjahr verhandelt und beschlossen. Die Höhe der Komplementärförderung ergibt sich aus der Budgetplanung des Caritaszentrums Pfaffenhofen für das jeweilige Jahr. Dementsprechend sollen 50% der Differenz zwischen den nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) geförderten und tatsächlichen Personal- und Sachkosten, jedoch ohne Abschreibungen (AfA), kofinanziert werden. Das Caritaszentrum legte im Sommer 2021 eine Kalkulation für die Jahre 2022 bis 2024 zur Abstimmung vor, um einerseits Planungssicherheit zu erhalten und andererseits hätte dies für beide Seiten den bislang jährlichen Abstimmungsaufwand deutlich reduziert. Allerdings ist die Gültigkeit der aktuellen BIR bis Ende 2023 befristet, so dass man sich auf einen Abstimmungszeitraum für die Jahre 2022 und 2023 verständigte.

 

 

Die Differenz im Bereich der Flüchtlings- und Integrationsberatung beträgt nach Kalkulation der Caritas inklusive einer Personalkostensteigerung von 1,8 % gegenüber 2021 für das Jahr 2022 voraussichtlich 42.444,21 € (gegenüber 36.835,41€ in 2021) pro Stelle, 50% davon sind 21.222,11 €. Um das Beratungsangebot im Landkreis weiterhin zu sichern, soll auch die bundesgeförderte Migrationsberatung weiterhin mit 50% des negativen Betriebsergebnisses vor Umlagen kofinanziert werden.

 

Nach Abzug von freiwilligen Kirchenmitteln in Höhe von jeweils 104.760,- € ergäbe sich aus Caritassicht für das Jahr 2022 folgende Komplementärförderung:

 

 

·        3,89 Stellen x 18.532,59 € = 72.091,78 € (2021: 71.644,88 €; Flüchtlings- und
      Integrationsberatung nach BIR)

·        1,00 Stellen x 20.327,66 € = 20.327,66 (2021: 15.082,00 €; Migrationsberatung)

 

 

Und für das Jahr 2023 folgender Ansatz:

·        3,89 Stellen x 19.431,04 € = 75.586,75 €  (Flüchtlings- und
      Integrationsberatung nach BIR)

·        1,00 Stellen x 20.991,46 € = 20.991,46 (Migrationsberatung)

Jeweils zusätzlich beantragt das Caritaszentrum Pfaffenhofen für 2022 und 2023 -wie im Jahr 2021gewährt- einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 5.000,- € zu den Sachkosten für die 3,86 Beratungsstellen im Anker-Zentrum in der ehemaligen Max-lmmelmann-Kaserne. Bis 2020 hatte sich der Landkreis an der Sicherung dieses Beratungsangebotes finanziell nicht beteiligt, dieser Zuschuss wurde erstmals 2021 gewährt und soll weitergeführt werden, da gerade auch in dieser Einrichtung der Beratungsbedarf groß ist. Durch die deeskalierende Wirkung dieser Beratung und weil diese für psychosoziale Stabilität der Bewohner sorgt, wovon auch der Landkreis (z.B. bei den Auszahlungen der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und den Beratungen hierzu) ein Stück weit profitiert, soll dies in den Jahren 2022 und 2023 beibehalten werden. Somit ergäbe sich für das Jahr 2022 eine Gesamtsumme von 97.419,44 € und für 2023 ein Betrag von 101.578,24 €. 

 

In Gesprächen einigte man sich vorbehaltlich Gremienzustimmung auf folgenden Kompromiss: 

 

Einigung

 

2022

2023

Anker pauschal

           5.000 €

           5.000 €

Betrag Asyl + Migration

         90.000 €

         95.000 €

Aufteilung

 

Asyl dezentral

    72.000,00 €

    75.000,00 €

Migration

    18.000,00 €

    20.000,00 €

Anker

      5.000,00 €

      5.000,00 €

 

    95.000,00 €

  100.000,00 €

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Sozialausschuss stimmt der Veränderung der vertraglichen Vereinbarung zur Höhe der Komplementärförderung zwischen dem Landkreis Pfaffenhofen a.d. llm und dem Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V. für die Jahre 2022 und 2023 zu.

2.    Der Sozialausschuss stimmt der Komplementärförderung des Caritasverbandes der
Erzdiözese München und Freising e.V. für das Jahr 2022 in Höhe von 90.000,- € und für das Jahr 2023 in Höhe von 95.000,- € zu.

3.    Der Sozialausschuss stimmt dem pauschalen Zuschuss in Höhe von 5.000,00 € zu den Sachkosten für die 3,86 Beratungsstellen im Anker-Zentrum in der Max-lmmelmann-Kaserne für das Jahr 2022 und 2023 zu.