Sachverhalt/Begründung
Seit 01.07.2014
besteht zwischen dem Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V und
dem Landkreis Pfaffenhofen a. d. llm eine vertragliche Vereinbarung, welche die
Komplementärförderung an das Caritaszentrum Pfaffenhofen regelt und dazu
beitragen soll, den Bestand der Beratung im Landkreis für Personen zunächst mit Flucht- und seit 01.01.2018 zusätzlich mit Migrationshintergrund
zu sichern. Nach den aktuell geltenden Richtlinien können durch den Freistaat
Bayern und den Bund bis zu 80% der ermittelten zuwendungsfähigen Ausgaben für
die Beraterstellen des Trägers gefördert werden. Die restlichen ca. 20% werden durch Eigen- und/ oder akquirierte
Drittmittel finanziert. Einen Teil dieser Drittmittel steuert der Landkreis
Pfaffenhofen a. d. llm als Komplementärförderung bei.
Der
Defizitausgleich zwischen Landkreis und Caritas wurde bislang immer jeweils für
ein Kalenderjahr verhandelt und beschlossen. Die Höhe der Komplementärförderung
ergibt sich aus der Budgetplanung des Caritaszentrums Pfaffenhofen für das
jeweilige Jahr. Dementsprechend sollen 50% der Differenz zwischen den nach der
Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) geförderten und tatsächlichen
Personal- und Sachkosten, jedoch ohne Abschreibungen (AfA), kofinanziert
werden. Das Caritaszentrum legte im Sommer 2021 eine Kalkulation für die Jahre
2022 bis 2024 zur Abstimmung vor, um einerseits Planungssicherheit zu erhalten
und andererseits hätte dies für beide Seiten den bislang jährlichen
Abstimmungsaufwand deutlich reduziert. Allerdings ist die Gültigkeit der
aktuellen BIR bis Ende 2023 befristet, so dass man sich auf einen
Abstimmungszeitraum für die Jahre 2022 und 2023 verständigte.
Die
Differenz im Bereich der Flüchtlings- und Integrationsberatung beträgt
nach Kalkulation der Caritas inklusive einer Personalkostensteigerung von 1,8 %
gegenüber 2021 für das Jahr 2022 voraussichtlich 42.444,21 €
(gegenüber 36.835,41€ in 2021) pro Stelle, 50% davon sind 21.222,11 €. Um das
Beratungsangebot im Landkreis weiterhin zu sichern, soll auch die
bundesgeförderte Migrationsberatung weiterhin mit 50% des negativen
Betriebsergebnisses vor Umlagen kofinanziert werden.
Nach Abzug von
freiwilligen Kirchenmitteln in Höhe von jeweils 104.760,- € ergäbe sich aus
Caritassicht für das Jahr 2022 folgende Komplementärförderung:
·
3,89 Stellen x 18.532,59 € =
72.091,78 € (2021: 71.644,88 €;
Flüchtlings- und
Integrationsberatung nach BIR)
·
1,00 Stellen x 20.327,66 € = 20.327,66 (2021: 15.082,00 €;
Migrationsberatung)
Und für das
Jahr 2023 folgender Ansatz:
·
3,89 Stellen x 19.431,04 € =
75.586,75 € (Flüchtlings- und
Integrationsberatung nach BIR)
·
1,00 Stellen x 20.991,46 € = 20.991,46 (Migrationsberatung)
Jeweils
zusätzlich beantragt das Caritaszentrum Pfaffenhofen für 2022 und
2023 -wie im Jahr 2021gewährt-
einen pauschalen Zuschuss
in Höhe von 5.000,- €
zu den Sachkosten für die 3,86 Beratungsstellen im Anker-Zentrum in der
ehemaligen Max-lmmelmann-Kaserne. Bis
2020 hatte sich der Landkreis an der Sicherung dieses
Beratungsangebotes finanziell nicht beteiligt,
dieser Zuschuss wurde erstmals 2021 gewährt und soll weitergeführt werden, da
gerade auch in dieser Einrichtung der Beratungsbedarf groß ist. Durch die deeskalierende Wirkung dieser Beratung und
weil diese für psychosoziale Stabilität der Bewohner sorgt, wovon auch
der Landkreis (z.B. bei den Auszahlungen der Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz und den Beratungen hierzu) ein Stück weit
profitiert, soll dies in den Jahren 2022 und 2023 beibehalten werden. Somit
ergäbe sich für das Jahr 2022 eine Gesamtsumme von 97.419,44 € und für 2023 ein
Betrag von 101.578,24 €.
In Gesprächen einigte man sich vorbehaltlich
Gremienzustimmung auf folgenden Kompromiss:
Einigung |
||
|
2022 |
2023 |
Anker
pauschal |
5.000 € |
5.000 € |
Betrag
Asyl + Migration |
90.000 € |
95.000 € |
Aufteilung |
|
|
Asyl
dezentral |
72.000,00 € |
75.000,00 € |
Migration |
18.000,00 € |
20.000,00 € |
Anker |
5.000,00 € |
5.000,00 € |
|
95.000,00 € |
100.000,00 € |
Beschlussvorschlag:
1.
Der Sozialausschuss stimmt der Veränderung der vertraglichen
Vereinbarung zur Höhe der Komplementärförderung zwischen dem Landkreis
Pfaffenhofen a.d. llm und dem Caritasverband der Erzdiözese München und
Freising e.V. für die Jahre 2022 und 2023 zu.
2. Der Sozialausschuss stimmt der
Komplementärförderung des Caritasverbandes der
Erzdiözese München und Freising e.V. für das Jahr 2022 in Höhe von 90.000,- € und
für das Jahr 2023 in Höhe von 95.000,- € zu.
3. Der Sozialausschuss stimmt dem
pauschalen Zuschuss in Höhe von 5.000,00 € zu den Sachkosten für die 3,86
Beratungsstellen im Anker-Zentrum in der Max-lmmelmann-Kaserne für das Jahr
2022 und 2023 zu.