Betreff
Zweckverband kelten römer museum manching;
Leistung eines jährlichen Betriebskostenanteils für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 (B)
Vorlage
2021/3863
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Für den Zweckverband kelten römer museum maching wurde im Jahr 2019 durch die umlagepflichtigen Verbandsmitglieder ein langfristiger Finanzierungsplan erarbeitet. Das künftige Finanzierungskonzept, welches von einem durchschnittlichen jährlichen Betriebskostenanteil von rund 670.000 € ausgeht, sieht folgende jährliche Betriebskostenanteile vor:

 

Lkr PAF

Bezirk Obb

Markt Manching

174.468 €

174.468 €

321.064 €

 

Diese Betriebskostenregelung sollte erstmals ab dem Haushaltsjahr 2020 bis mindestens 31.12.2023, d. h. vier Jahre gültig sein. Im Gegenzug sollte es für den festgelegten Zeitraum keine weiteren Sonderumlagen geben.

 

Der Bezirk stimmte bereits 2019 dieser Betriebskostenregelung bis einschließlich 31.12.2023 zu. Der Landkreis Pfaffenhofen und der Markt Manching haben dem Finanzierungskonzept bis einschließlich 31.12.2021 zugestimmt.

 

Nach Austausch mit dem Markt Manching und dem Bezirk Oberbayern soll diese Betriebsregelung auch für die Jahre 2022 und 2023 beibehalten werden.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Leistung eines jährlichen Betriebskostenanteils in Höhe von 174.468 € an den Zweckverband kelten römer museum manching in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 wird zugestimmt