Betreff
Digitales Gründerzentrum der Region Ingolstadt GmbH; Gesellschafterversammlung vom 20.07.2021 (B)
Vorlage
2021/3860
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Der Landkreis Pfaffenhofen wird in der Gesellschafterversammlung der Digitales Gründerzentrum der Region Ingolstadt GmbH (DGZ GmbH) kraft Gesetzes und kraft Gesellschaftsvertrag durch den Landrat vertreten. Bei der Vertretung in der Gesellschafterversammlung ist der Landrat an die kommunalrechtlichen Kompetenzen gebunden. Im Regelfall handelt es sich bei der Wahrnehmung der Interessen des Landkreises in der Gesellschafterversammlung für den Landrat nicht um ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des Art. 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LKrO. Zu den laufenden Angelegenheiten zählen nämlich nur solche, die mehr oder weniger regelmäßig wiederkehren, die also routinemäßig anfallen. Soweit keine einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung vorliegen, setzt die Stimmabgabe des Landrats in der Gesellschafterversammlung einen Beschluss des Kreistags voraus. Daran ändert auch eine Minderheitsbeteiligung, wie sie im Falle der DGZ GmbH vorliegt, nichts.

 

Der Stellvertreter des Landrats, Herr Karl Huber, hat in der Gesellschafterversammlung der DGZ GmbH am 20.07.2021 folgenden Tagesordnungspunkten vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags zugestimmt:

 

1.    Der geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss der DGZ GmbH für das Geschäftsjahr 2020 wird festgestellt; der Lagebericht wird genehmigt.

 

2.    Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von 441.096,87 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

3.    Dem Geschäftsführer Dr. Franz Glatz wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

 

4.    Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, der Beschlussfassung des Stellvertreters des Landrats, Herrn Karl Huber, in der Gesellschafterversammlung der DGZ GmbH vom 20.07.2021 nachträglich zuzustimmen.