Betreff
Oberbayerische Heimstätte Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft mbH; Gesellschafterversammlung vom 19.07.2021 (B)
Vorlage
2021/3858
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Der Landkreis Pfaffenhofen wird in der Gesellschafterversammlung der Oberbayerischen Heimstätte kraft Gesetzes und kraft Gesellschaftsvertrag durch den Landrat vertreten. Bei der Vertretung in der Gesellschafterversammlung ist der Landrat an die kommunalrechtlichen Kompetenzen gebunden. Im Regelfall handelt es sich bei der Wahrnehmung der Interessen des Landkreises in der Gesellschafterversammlung für den Landrat nicht um ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des Art. 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LKrO. Zu den laufenden Angelegenheiten zählen nämlich nur solche, die mehr oder weniger regelmäßig wiederkehren, die also routinemäßig anfallen. Soweit keine einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung vorliegen, setzt die Stimmabgabe des Landrats in der Gesellschafterversammlung einen Beschluss des Kreistags voraus. Daran ändert auch eine Minderheitsbeteiligung, wie sie im Falle der Oberbayerischen Heimstätte vorliegt, nichts.

 

Die weitere Stellvertreterin des Landrats, Frau Kerstin Schnapp, hat in der Gesellschafterversammlung der Oberbayerischen Heimstätte Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft mbH am 19.07.2021 folgendem Tagesordnungspunkt vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags zugestimmt:

 

TOP 2: Jahresregularien 2020

Die Gesellschafter der Oberbayerischen Heimstätte beschließen Kraft ihrer Eigenschaft und nach Beschlussfassung bzw. Billigung durch den Aufsichtsrat der Oberbayerischen Heimstätte zum Jahresabschluss 2020 mehrheitlich wie folgt:

 

1.    Der Jahresabschluss 2020 (Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) wird festgestellt.

 

2.    Aus dem Jahresüberschuss 2020 der Oberbayerische Heimstätte i. H. v. 10.235.560,76 € ist

a.    eine Dividende i. H. v. 4 % des Stammkapitals, d.h. ein Betrag von € 400.000 am 05.08.2021 an die Gesellschafter auszuschütten und

b.    unter Berücksichtigung des Gewinnvortrages i. H. v. 35.953.921,92 € der verbleibende Bilanzgewinn i. H. v. insgesamt 45.789.482,68 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

3.    Dem Aufsichtsrat der Oberbayerischen Heimstätte und der Geschäftsführung der Oberbayerischen Heimstätte werden für das Geschäftsjahr 2020 mehrheitlich Entlastung erteilt.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt: 

Der Beschlussfassung der weiteren Stellvertreterin des Landrats, Frau Kerstin Schnapp, in der Gesellschafterversammlung der Oberbayerischen Heimstätte Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft mbH vom 19.07.2021 wird nachträglich zugestimmt.