Betreff
Jahresabschluss 2019, Jahresverlust; Jahresabschlussprüfung (Empfehlungsbeschluss für den Kreistag)
Vorlage
2021/3840
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Das Wirtschaftsjahr 2019 schließt im Gesamtbetrieb mit einem Verlust in Höhe von 230.372,24 € (hoheitlich – 103.476,11 €, gewerblich – 126.896,13 €) ab. Eine Differenzierung zwischen Jahresgewinn gewerblicher Bereich und Jahresgewinn hoheitlicher Bereich ist nicht im Sinne des § 25 Abs. 3 EBV, da es für den Eigenbetrieb nur ein gesamtes Ergebnis gem. § 8 EBV geben kann.

Erfolgsvergleich Gesamtbetrieb

Jahre 2018 bis 2019

2018

2019

 

Materialaufwand

T€

T€

8.453

8.529

Personalaufwand

     1.149

1.119

Abschreibungen

537

517

Sonstige betriebliche Aufwendungen

518

526

Betriebliche Aufwendungen

10.657

10.691

Hausmüllgebühren

7.211

7.376

Auflösung

733

997

Gebührenüberdeckung

 

 

Erlöse aus Wertstoffen (DSD)

778

590

Sonstige Umsatzerlöse

1.722

1.465

Sonstige betriebliche Erträge

         30

69

Betriebserträge

10.473

10.497

Betriebsergebnis

-184

-194

Zinsergebnis

- 81

- 36

Jahresergebnis

- 265

- 230

 

Aufwendungen:

Der gesamte Materialaufwand erhöhte sich um 76 T€ auf 8,529 Mio €. Dies ist insbesondere auf die gestiegene Abfallmenge und damit deutlich erhöhte Entsorgungskosten zurückzuführen.

Der Personalaufwand reduzierte sich um 30 T€ auf 1,119 Mio €.

Die Abschreibungen verringerten sich um 20 T€ oder auf 517 T€.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen nach einem Anstieg von 8 T€ mit 526 T€ etwas über dem Vorjahresniveau.

Insgesamt verzeichneten die gesamten betrieblichen Aufwendungen einen Anstieg um 34 T€ auf 10,691 Mio €.

 

Erträge:

Die Abfallbeseitigungsgebühren stiegen um 165 T€ auf 7.376 T€ an.

Aus den Rückstellungen aus Gebührenüberdeckung wurde im Jahre 2019 per Saldo ein Betrag i.H.v. 997 T€ entnommen.

Die Erlöse von den dualen Systemen fielen um 188 T€ (keine Erlöse für PPK), sowie die sonstigen Umsatzerlöse um 257 T€.

Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen um 39 T€ auf 69 T€.

Die Betriebserträge stiegen somit im Vergleich zum Vorjahr um 24 T€ auf 10.497 T€.

 

Daraus ergibt sich ein vorläufiges Betriebsergebnis von - 194 T€.

 

Hinzu kommt das Zinsergebnis i.H.v. -36 T€. Dieses setzt sich zusammen aus Zinserträgen i.H.v. 22 T€ und Zinsaufwendungen i.H.v. 58 T€. Die Zinsaufwendungen resultieren aus der Aufzinsung der Pensions- und Beihilferückstellungen. Die Zinserträge resultieren überwiegend aus dem Zinsertrag Gebührenüberdeckung und aus der Anlage vorübergehend nicht benötigter liquider Mittel.

 

Daraus errechnet sich ein Jahresverlust für den Gesamtbetrieb i.H.v. -230 T€ (hoheitlicher Bereich: -103 T€; gewerblicher Bereich: - 127 T€)

 

Der Jahresabschluss wurde in der Zeit vom 16.11.2020 – 26.11.2020 vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen. Der Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

 

Zusammenfassung der örtlichen Rechnungsprüfung:

Die Betätigung des AWP erstreckt sich auf die in Art. 1 BayAbfG genannten Ziele der Abfallwirtschaft, Abfallvermeidung, Schadstoffminimierung, stoffliche Verwertung, Abfallbehandlung und Abfallablagerung. Das Entsorgungsgebiet umfasst den gesamten Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm. Der AWP betreibt 20 Wertstoffhöfe, 121 Wertstoffinseln und 18 Grüngutsammelstellen außerhalb von Wertstoffhöfen. Zudem hat der AWP im Jahre 2004 eine zentrale Hausratsammelstelle neu errichtet, die vom Bayerischen Roten Kreuz, Kreisverband Pfaffenhofen betrieben wird. Alle Sammel- und Entsorgungsaktivitäten sind einzelvertraglich mit privaten Entsorgungsfirmen geregelt. Die Behandlung und Ablagerung der Abfälle zur Beseitigung wird über die Müllverwertungsanlage Ingolstadt durchgeführt. Der Landkreis ist Mitglied beim Zweckverband Müllverbrennungsanlage Ingolstadt.

Die Erlöse aus den Gebühren betragen etwa 70 % der gesamten Umsatzerlöse. Das Wirtschaftsjahr 2019 schließt im Gesamtbereich zunächst mit einem Ergebnis von -194 T€. Nach Berücksichtigung des Finanzergebnisses in Höhe von - 36 T€ ergibt sich ein Jahresverlust für den Gesamtbetrieb in Höhe von - 230 T€. Bei der Betrachtung der einzelnen Betriebszweige konnte festgestellt werden, dass der hoheitliche Bereich mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von - 103 T€ und der gewerbliche Bereich mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von - 127 T€ abschließt. Die Ertragslage ist im Wirtschaftsjahr 2019 sowohl für den hoheitlichen Bereich als auch für den gewerblichen Bereich als nicht ausreichend zu bewerten.

Durch Beschluss des Kreistags vom 30.09.2019 wurde die Gebührensatzung geändert und die Gebühr für die Abfallentsorgung im Bring- und Holsystem zum 01.01.2020 leicht erhöht. Die Rückstellungen aus Gebührenüberdeckung wurden im Jahre 2019 um 997 T€ verringert. Zum 31.12.2019 betrugen die Rückstellungen immer noch 1,866 Mio. € (bilanzierter Barwert).

Das beabsichtigte Ziel der Auflösung der Gebührenüberdeckung kommt man damit etwas näher.

Im Berichtsjahr konnte der gesamte Mittelbedarf von 3,196 Mio. € mit 582 T€ oder zu 18 % aus der Selbstfinanzierung gedeckt werden. Der restliche Kapitalbedarf von 2,614 Mio. € oder 82 % wurde durch die Minderung der flüssigen Mittel aufgebracht.

Im Lagebericht geht die Werkleitung auf die geplanten Investitionen ein und beschreibt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung. Ein Kostenrisiko bestehe grundsätzlich nicht, da der AWP Kostensteigerungen über entsprechende Gebührenkalkulationen bewältigen könne. Weiterhin wurde dargelegt, dass im Jahre 2019 der AWP von den dualen Systemen für die Mitbenutzung der Sammeleinrichtungen für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen keine Entgeltzahlungen erhalten habe. Erst im Jahre 2020 sei eine Einigung bezüglich den Nebenentgelten und eine Zahlung in Höhe von 436 T€ erfolgt.

Die Beurteilung der Lage des AWP, insbesondere die Beurteilung des Fortbestandes und der künftigen Entwicklung des Unternehmens, sind plausibel und folgerichtig abgeleitet. Die Lagebeurteilung der Werkleitung ist dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend.

Die in pflichtgemäßem Ermessen durchgeführte Vorprüfung des Jahresabschlusses 2019 des Abfallwirtschaftsbetriebes hat zu keiner Feststellung geführt.

Das Kreisrechnungsprüfungsamt empfiehlt, den Jahresabschluss 2019 des Abfallwirtschaftsbetriebes – nach Behandlung und Beschlussfassung durch den Rechnungsprüfungsausschuss als Prüfungsorgan – durch den Kreistag nach Art. 88 Abs. 3 LKrO in öffentlicher Sitzung festzustellen und über die Entlastung beschließen zu lassen.

Beschlussvorschlag:

 

Der Werkausschuss empfiehlt dem Kreistag:

1. Für das Wirtschaftsjahr 2019

     den Jahresverlust i.H.v. 230.372,24 € auf neue Rechnung vorzutragen.

2. Den Jahresabschluss 2019 des AWP nach Art. 88 Abs. 3 LkrO und § 4 Abs. 1 Ziff.7

    der Betriebssatzung festzustellen und die Werkleitung zu entlasten.