Wahl der Stromart zur Vorbereitung der Teilnahme an einer Bündelausschreibung für den Strombezug ab 2023 (B)
Sachverhalt/Begründung
Der Bayer. Landkreistag hat alle
Mitglieder informiert, dass vom Bayer. Gemeindetag eine Bündelausschreibung für
den Strombezug geplant ist. Die Ausschreibung wird von der Firma KUBUS
Kommunalberatung und Service GmbH durchgeführt und umfasst den Lieferzeitraum
2023 – 2025.
An der Ausschreibung können sich
auch Landkreise beteiligen.
In der Vergangenheit wurde
bereits des Öfteren von der Fa. KUBUS eine Bündelausschreibung für die
bayerischen Kommunen durchgeführt. Aufgrund abweichender Vertragslaufzeiten
konnte sich der Landkreis Pfaffenhofen jedoch nicht beteiligen.
Für den nächsten geplanten
Lieferzeitraum sind wir nun allerdings vertragsfrei, sodass sich der Landkreis
beteiligen könnte.
Ziel der Bündelausschreibung ist
es, durch den Wettbewerb günstigere Strompreise zu erhalten. Zu diesem Zweck
werden gebündelte Ausschreibungen durchgeführt, das heißt eine größere Anzahl
von Kommunen wird jeweils in einem Bündel zusammengefasst. Ferner sollen mit
der Teilnahme die vergaberechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Die
beteiligten Kommunen werden über alle Verfahrensschritte informiert.
Für die Teilnahme an der
Bündelausschreibung muss sich für eine Stromart entschieden werden. Es bestehen
folgende Wahlmöglichkeiten:
- „Normalstrom“
(Ökostromanteil je nach Stromlieferant unterschiedlich)
- 100 %
Ökostrom ohne Neuanlagenquote
- 100 %
Ökostrom mit Neuanlagenquote
Bei Ökostrom mit Neuanlagenquote
stammt ein Anteil von mindestens 50 % des gelieferten Stroms pro Kalenderjahr
aus Neuanlagen. Beim Einsatz der erneuerbaren Energien Windenergie, Energie aus
Biomasse, solare Strahlungsenergie sind die Neuanlagen nicht älter als vier
Jahre, ausgehend vom 1. Januar 2023. Bei Einsatz der erneuerbaren Energien
Wasserkraft und Geothermie sind die Anlagen nicht älter als sechs Jahre vor dem
1. Januar 2023.
Entsprechend der Erfahrungen der
Fa. KUBUS GmbH ist bei der Ökostromausschreibung im Vergleich zur Beschaffung
von Normalstrom in der Regel mit Mehrkosten bezogen auf den reinen Energiepreis
zu rechnen, wobei sich der Preis für Ökostrom ohne Neuanlagenquote dem Preis
für Normalstrom annähert.
Mehrkosten gegenüber Normalstrom:
Ökostrom ohne Neuanlagenquote:
ca. + 0,0 - 0,5 ct/kWh (jährl. Mehrkosten von 12.500,00 €)
Mehrkosten gegenüber Normalstrom:
Ökostrom mit Neuanlagenquote: ca.
+ 0,5 - 1,2 ct/kWh (jährl. Mehrkosten von 30.000,00 €)
Laut Erfahrung der Fa. KUBUS
spielt die Ausschreibung von Ökostrom mit Neuanlagenquote in der Praxis eine
untergeordnete Rolle und wurde bisher nur für eine kleine Teilnehmeranzahl von
Kommunen durchgeführt. Des Weiteren liegt bei dieser Ausschreibung eine geringe
Bieterbeteiligung vor.
Dies kann seitens des Landkreises
bestätigt werden. Bei der letzten Stromausschreibung im Jahr 2019 wurde
Ökostrom mit Neuanlagenquote ausgeschrieben. An der Ausschreibung haben sich
lediglich zwei Bieter beteiligt.
Zur Thematik Regionalstrom hat uns die Fa.
KUBUS folgende Stellungnahme abgegeben:
Es handelt sich um ein Marketingprodukt für
den privaten Markt zur Förderung der Direktvermarktung und Akzeptanz der
Energiewende vor Ort. Dabei kommt es maßgeblich auf die Regionalität an. Es
geht um Erzeugung und Verbrauch in ein und derselben Region. Eine solche Region
beschreibt den Umkreis von ca. 50 km um ein Postleitzahlengebiet oder bei
mehreren Postleitzahlen um das Gemeindegebiet, in dem der Letztverbraucher
ansässig ist. Es kommt auf den Ort der Belieferung des Letztverbrauchers mit
Strom an. Eine Losbildung auf der Basis der Verwendungsgebiete und daraus
resultierende Verwendungsregionen wäre mit den Zielen einer Bündelausschreibung
nicht in Einklang zu bringen. Regionalnachweise werden nicht wie
Herkunftsnachweise je MWh, sondern je kWh ausgestellt, was sicherlich auch
schon Rückschlüsse auf verfügbare Mengen Regionalstroms zulässt. Als größten
Widerspruch bzw. stärkstes Argument gegen eine Ausschreibung von
Regionalnachweisen wird die Verfügbarkeit und Übertragbarkeit angesehen. Es
darf nur auf nationaler Ebene entlang der Stromhandelskette übertragen werden.
Ziel des Vergaberechts ist nicht die Förderung der regionalen Wertschöpfung und
Akzeptanz der Energiewende, sondern Ziele sind die wirtschaftliche und
transparente Beschaffung von Lieferleistungen.
Es wird vorgeschlagen an der
Bündelausschreibung der Fa. KUBUS Kommunalberatung teilzunehmen. Um eine
gewisse Anzahl an Angeboten zu erhalten sowie einen wirtschaftlichen Preis zu
erzielen sollte 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote ausgeschrieben werden.
Beschlussvorschlag:
Der Landkreis Pfaffenhofen nimmt an der Bündelausschreibung der Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH teil. Es soll 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote ausgeschrieben werden.