Betreff
Stromversorgung der Liegenschaften des Landkreises;
Wahl der Stromart zur Vorbereitung der Teilnahme an einer Bündelausschreibung für den Strombezug ab 2023 (B)
Vorlage
2021/3812
Aktenzeichen
042
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Der Bayer. Landkreistag hat alle Mitglieder informiert, dass vom Bayer. Gemeindetag eine Bündelausschreibung für den Strombezug geplant ist. Die Ausschreibung wird von der Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH durchgeführt und umfasst den Lieferzeitraum 2023 – 2025.

An der Ausschreibung können sich auch Landkreise beteiligen.

 

In der Vergangenheit wurde bereits des Öfteren von der Fa. KUBUS eine Bündelausschreibung für die bayerischen Kommunen durchgeführt. Aufgrund abweichender Vertragslaufzeiten konnte sich der Landkreis Pfaffenhofen jedoch nicht beteiligen.

Für den nächsten geplanten Lieferzeitraum sind wir nun allerdings vertragsfrei, sodass sich der Landkreis beteiligen könnte.

Ziel der Bündelausschreibung ist es, durch den Wettbewerb günstigere Strompreise zu erhalten. Zu diesem Zweck werden gebündelte Ausschreibungen durchgeführt, das heißt eine größere Anzahl von Kommunen wird jeweils in einem Bündel zusammengefasst. Ferner sollen mit der Teilnahme die vergaberechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Die beteiligten Kommunen werden über alle Verfahrensschritte informiert.

 

Für die Teilnahme an der Bündelausschreibung muss sich für eine Stromart entschieden werden. Es bestehen folgende Wahlmöglichkeiten:

 

  • „Normalstrom“ (Ökostromanteil je nach Stromlieferant unterschiedlich)

 

  • 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote

 

  • 100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote

 

Bei Ökostrom mit Neuanlagenquote stammt ein Anteil von mindestens 50 % des gelieferten Stroms pro Kalenderjahr aus Neuanlagen. Beim Einsatz der erneuerbaren Energien Windenergie, Energie aus Biomasse, solare Strahlungsenergie sind die Neuanlagen nicht älter als vier Jahre, ausgehend vom 1. Januar 2023. Bei Einsatz der erneuerbaren Energien Wasserkraft und Geothermie sind die Anlagen nicht älter als sechs Jahre vor dem 1. Januar 2023.

 


Entsprechend der Erfahrungen der Fa. KUBUS GmbH ist bei der Ökostromausschreibung im Vergleich zur Beschaffung von Normalstrom in der Regel mit Mehrkosten bezogen auf den reinen Energiepreis zu rechnen, wobei sich der Preis für Ökostrom ohne Neuanlagenquote dem Preis für Normalstrom annähert.

 

Mehrkosten gegenüber Normalstrom:

Ökostrom ohne Neuanlagenquote: ca. + 0,0 - 0,5 ct/kWh (jährl. Mehrkosten von 12.500,00 €)

 

Mehrkosten gegenüber Normalstrom:

Ökostrom mit Neuanlagenquote: ca. + 0,5 - 1,2 ct/kWh (jährl. Mehrkosten von 30.000,00 €)

 

Laut Erfahrung der Fa. KUBUS spielt die Ausschreibung von Ökostrom mit Neuanlagenquote in der Praxis eine untergeordnete Rolle und wurde bisher nur für eine kleine Teilnehmeranzahl von Kommunen durchgeführt. Des Weiteren liegt bei dieser Ausschreibung eine geringe Bieterbeteiligung vor.

Dies kann seitens des Landkreises bestätigt werden. Bei der letzten Stromausschreibung im Jahr 2019 wurde Ökostrom mit Neuanlagenquote ausgeschrieben. An der Ausschreibung haben sich lediglich zwei Bieter beteiligt.

 

Zur Thematik Regionalstrom hat uns die Fa. KUBUS folgende Stellungnahme abgegeben:

Es handelt sich um ein Marketingprodukt für den privaten Markt zur Förderung der Direktvermarktung und Akzeptanz der Energiewende vor Ort. Dabei kommt es maßgeblich auf die Regionalität an. Es geht um Erzeugung und Verbrauch in ein und derselben Region. Eine solche Region beschreibt den Umkreis von ca. 50 km um ein Postleitzahlengebiet oder bei mehreren Postleitzahlen um das Gemeindegebiet, in dem der Letztverbraucher ansässig ist. Es kommt auf den Ort der Belieferung des Letztverbrauchers mit Strom an. Eine Losbildung auf der Basis der Verwendungsgebiete und daraus resultierende Verwendungsregionen wäre mit den Zielen einer Bündelausschreibung nicht in Einklang zu bringen. Regionalnachweise werden nicht wie Herkunftsnachweise je MWh, sondern je kWh ausgestellt, was sicherlich auch schon Rückschlüsse auf verfügbare Mengen Regionalstroms zulässt. Als größten Widerspruch bzw. stärkstes Argument gegen eine Ausschreibung von Regionalnachweisen wird die Verfügbarkeit und Übertragbarkeit angesehen. Es darf nur auf nationaler Ebene entlang der Stromhandelskette übertragen werden. Ziel des Vergaberechts ist nicht die Förderung der regionalen Wertschöpfung und Akzeptanz der Energiewende, sondern Ziele sind die wirtschaftliche und transparente Beschaffung von Lieferleistungen.

 

Es wird vorgeschlagen an der Bündelausschreibung der Fa. KUBUS Kommunalberatung teilzunehmen. Um eine gewisse Anzahl an Angeboten zu erhalten sowie einen wirtschaftlichen Preis zu erzielen sollte 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote ausgeschrieben werden.

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Pfaffenhofen nimmt an der Bündelausschreibung der Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH teil. Es soll 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote ausgeschrieben werden.