Betreff
Annahmekriterien an den Wertstoffhöfen
Vorlage
2021/3795
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Der Abfallwirtschaftsbetrieb ist für die Annahme und Entsorgung von Siedlungsabfällen zuständig. Siedlungsabfälle sind Abfälle
aus privaten Haushaltungen insbesondere

  • Papier und Pappe
  • Glas
  • Metall
  • Kunststoff
  • Bioabfälle
  • Holz
  • Textilien
  • Verpackungen,
  • Elektro-und Elektronik-Altgeräte,
  • Altbatterien und Altakkumulatoren
  • Sperrmüll (haushaltsähnliche Gegenstände, die aufgrund von Größe und Gewicht nicht in die Restabfalltonne passen, nicht fest mit dem Haus verbunden sind und z.B. bei Wohnungsumzügen mitgenommen werden können)

aus anderen Herkunftsbereichen, wenn sie mit Abfällen aus privaten Haushaltungen vergleichbar sind.

 

Keine Siedlungsabfälle sind Abfälle aus

  • Produktion
  • Landwirtschaft
  • Forstwirtschaft
  • Fischerei
  • Abwasseranlagen
  • Bau-und Abbruchabfälle (Abfälle, die durch Bau- und Abbruchtätigkeiten entstehen)
  • Altfahrzeuge, Altreifen

 

Die kostenlose Annahme von Bauschutt an den Wertstoffhöfen in Kleinmengen (Schubkarrenladung) war ein Zugeständnis der Politik vor vielen Jahren. Größere Mengen können an gewerbliche Bauschuttentsorgungsunternehmen im Landkreis gegen Entgelt angeliefert werden.

 

Auch bei der Annahme von Sperrmüll müssen die Wertstoffhofmitarbeiter verstärkt kontrollieren, da sehr oft Restmüll eingegeben wird. Das Sperrmüllaufkommen im Landkries Pfaffenhofen liegt um 90 % über dem bayernweiten Durchschnitt. Sofern mehr Restmüll anfällt, muss der Bürger zusätzliche Restmüllsäcke kaufen, bzw. eine größere Tonne anmelden. Das Abfallsystem im Landkreis wird komplett über die Restmüllgebühr finanziert.

Beschlussvorschlag:

 

Der Werkausschuss nimmt den Vortrag zur Kenntnis.