Sachverhalt/Begründung
Während des
Haushaltsjahres 2020 haben sich im Bereich des Verwaltungs- und
Vermögenshaushalts über- und außerplanmäßige Ausgaben ergeben. Ein Teil dieser
Ausgaben (bis zu 35.000,00 € im Einzelfall) konnte gem. § 45 Abs. 3 der
Geschäftsordnung des Kreistages durch den Landrat genehmigt werden. Ein
weiterer Teil der Mehrausgaben (bis zu 100.000,00 €) fällt unter die
Genehmigungspflicht des Kreisausschusses (§ 31 i. V. m. § 29 Abs. 2 Nr. 5 der
Geschäftsordnung des Kreistages). Der Rest der Haushaltsüberschreitungen ist
gemäß
§ 29 Abs. 2 Nr. 5
der Geschäftsordnung des Kreistages durch den Kreistag zu billigen.
Es handelt sich um folgende Mehrausgaben:
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Genehmigung |
Genehmigung |
Haushalt |
durch
Kreisausschuss |
durch Kreistag |
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€ |
€ |
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Verwaltungshaushalt |
50.557,46 |
2.516.793,84 |
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Vermögenshaushalt |
96.459,96 |
3.455.135,58 |
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insgesamt |
147.017,42 |
5.971.929,42 |
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Durch den
Kreisausschuss sind bei einem Deckungsring im Verwaltungshaushalt sowie bei zwei
Haushaltsstellen im Vermögenshaushalt über- und außerplanmäßige Ausgaben zu
genehmigen.
Über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben, welche vom Kreistag zu
genehmigen sind, sind im Haushaltsjahr 2020 bei sechs Deckungsringen und drei
Haushaltsstellen im Verwaltungshaushalt und bei zwölf Haushaltsstellen im
Vermögenshaushalt angefallen.
Die Genehmigung zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben kann erteilt werden, da eine entsprechende Deckung gegeben ist.
Es wird vorgeschlagen, dem Kreistag die Zustimmung zu empfehlen.
Beschlussvorschlag:
a)
Genehmigung
über- und außerplanmäßiger Ausgaben im Haushaltsjahr 2020 durch den
Kreisausschuss:
Gemäß § 31 i. V. m. § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages
erteilt der Kreisausschuss zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und
außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2020 in Höhe von 147.017,42 €
nachträglich die Genehmigung.
b) Genehmigung
über- und außerplanmäßiger Ausgaben im Haushaltsjahr 2020 durch den Kreistag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:
Gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages erteilt der
Kreistag zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen
Ausgaben des Haushaltsjahres 2020 in Höhe von 5.971.929,42 € nachträglich die
Genehmigung.