Betreff
PAF 4 – Neubau Radweg „Schönthaler Berg“: Tegernbach bis Abzg. Eutenhofen;
Genehmigung der Mehrausgaben (B)
Vorlage
2021/3765
Aktenzeichen
631
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

In der Nachschau projektierte der Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm ab 2010 den Ausbau eines kombinierten Geh- und Radwegs entlang der PAF 4 über den Schönthaler Berg von der Abzweigung Eutenhofen bis zum Ortseingang Tegernbach.

Zur abschließenden Sicherung des finalen Grunderwerbes musste ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Das Planfeststellungsverfahren wurde 2018 ohne Enteignungsverfahren abgeschlossen.

Die Maßnahme wurde zur Förderung eingereicht und genehmigt. Mit Information der Regierung von Oberbayern über die Aufnahme in das Förderprogramm wurde die Maßnahme im Frühjahr 2019 ausgeschrieben, umgesetzt und am 29.11.2019 dem Radverkehr übergeben.

 

Das betreuende Ingenieurbüro war Eichenseher Ingenieure, Pfaffenhofen an der Ilm. Mit der Ausführung wurde über eine öffentliche Ausschreibung die Firma RDN, Menzenbach / Pfaffenhofen an der Ilm mit 1.227.050,14 € brutto beauftragt. Die Kostenberechnung des Ingenieurbüros Eichenseher sah für o.g. Gesamtarbeiten 1.464.147,50 € vor.

 

Die Maßnahme liegt mit Schlussrechnung der Firma RDN von in Höhe 1.446.851,80 € zum Ausgleich vor und liegt mit 1,2 % unter der Kostenberechnung. Der zusätzlich erforderliche Aufwand beläuft sich auf 219.801,66 € (+ 19,3 %).

 

Begründung Aufwand:

Der zusätzliche Aufwand resultiert im Wesentlichen in den Hauptpositionen aus einer Erhöhung des Bodenaustauschs sowie über zusätzliche Bodenverbesserungsmaßnahmen.

Der ohnehin, gemäß Bodengutachten, als gering tragfähig eingestufte Baugrund zeigte sich während der Baumaßnahme in vielen Bereichen als problematischer als auf Grundlage des Bodengutachtens anzunehmen war. Aufgrund der weichen Bodenbeschaffenheit waren größere Flächen als angenommen mit Baustraßen über die Bauzeit zu befestigen.

Die Baufertigstellung fiel über den geleisteten Mehraufwand in den Herbst woraus witterungsbedingte Mehraufwendungen resultierten.

 

Die rein nachtragsbedingten Mehrausgaben beziffern sich in Summe mit:           62.497,41 €

 

NA 1    Änderung Rasenansaat                                                                                  5.539,45 €

 

NA 2    zus. Schutzplanken liefern und einbauen                                                          -255,81

(Gegenrechnung mit bezüglichen Positionen)

 

NA 3    Material Regenwasserableitung                                                                   17.013,01€

            zusätzliche Gabbioni

Rückverhängungsgitter Böschungssicherung

 

NA 4    Höhenangleichung Schächte auf Asphaltfertigdecke                                  1.417,49 €

 

NA 5    Mengenmehrung Holzgeländer                                                                    14.504,20 €

           

NA 6    nicht anerkannt

 

NA 7    Hinterfüllung Gabbionenwand mit Mineralschotter                                      24.278,78 €

(Bodengutachten –feinanteilreduziert)

 

Die Festbetragsförderung für diese Maßnahme beläuft sich auf 687.000 €.

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Vergabeausschuss erteilt die Genehmigung der Mehrausgaben über die Schlussrechnungssumme von 1.446.851,80 € brutto.