Betreff
TOP 2: Jahresplanung 2021 für den Bereich erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Vorlage
2021/3757
Aktenzeichen
4210.0/0
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Im SGB VIII sind die Aufgaben des erzieherischen Kinder- und Jugendschutz geregelt. Zwar ist der Aufgabenumfang und die zur Verfügung stehenden Mittel nicht gesetzlich festgelegt, aber der Träger der öffentlichen Jugendhilfe entscheidet nach seiner Leistungsfähigkeit und nach pflichtgemäßem Ermessen. Mit Beschluss vom 09.07.2001 wurde das Konzept einer ganzheitlichen Suchtprävention durch den Jugendhilfeausschuss verabschiedet.

 

2020 ist der erzieherische Kinder- und Jugendschutz auch mit seinen Veranstaltungen coronabedingt heruntergefahren. Es fanden zur Thematik Internet, Smartphone, Medien, Mobbing, Erziehung sechs Elternabende in Kindergarten und Schule statt, bei denen 220 Eltern erreicht wurden. Das medienpädagogische Projekt „Gefahren im Internet“ konnte in insgesamt 47 Klassen in Mittelschulen, Förderschulen und an dem Gymnasium mit ca. 1000 Schülern durchgeführt werden. An den Mittelschulen Wolnzach, Manching und Vohburg konnten vier Präventionsprojekte zum Thema Mobbing durchgeführt werden. Des Weiteren wurde eine Online-Lehrerfortbildung zum Thema „Verschwörungsmythen“ in zwei Fortbildungen angeboten. Familien- und Freizeittipps wurden während des Corona-Lockdowns in 8 Veröffentlichungen angeboten. Der Newsletter für Eltern wird derzeit von 250 Personen abonniert.

Im Bereich erzieherischen Kinder- und Jugendschutz soll auch im Haushalt 2021 ein Budget von 20.000 € hinterlegt werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Aufstellung des Haushaltes im Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie den Ausgaben der Kreisjugendpflege für das Jahr 2021 zu. Dem Kreistag wird empfohlen den Betrag von 20.000 € im Kreishaushalt einzustellen.