Betreff
Vollzug des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulwegs;
Auftragsvergabe für die Schulbuslinie GEI 2/1 zur Realschule Geisenfeld (Eilentscheidung)
Vorlage
2021/3752
Aktenzeichen
204-202
Art
Eilentscheidung

Sachverhalt/Begründung

Zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 wurde die Schulbuslinie GEI 2 auf zwei Linien (GEI 2/1 und GEI 2/2) aufgeteilt, um die Busauslastung zu optimieren.

Der Unternehmer teilte zum Jahreswechsel mit, dass er die zusätzliche Linie aus betrieblichen Gründen nicht mehr bedienen kann.

 

Die Schulbuslinie wurde mit Vorgabe der Orte, welche abgefahren werden müssen beschränkt ausgeschrieben. Es wurden vier Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, zum Fristende lagen vier Angebote vor. Mit dieser Linie werden insgesamt ca. 42 Schüler befördert.

 

Die drei mindestbietenden Angebote wurden mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

Linie

Omnibusunternehmen Lankl

Bieter 2 (Lkr. ND)

Bieter 3 (Lkr. KEH)

GEI 2/1

Brutto 288,90 €

Brutto 310,00 €

Brutto 395,90 €

 

Die Firma Lankl das günstigstbietende Unternehmen.

Die Gesamtjahreskosten für vorgenannte Linie belaufen sich je Schuljahr auf 54.315,08 €.

 

Die Zuständigkeit für die Auftragsvergabe liegt auf Grund der Auftragssumme beim Kreisausschuss. Das Geschäft ist jedoch unaufschiebbar, um die Beförderung zu Realschule Geisenfeld mit Beginn des Präsenzunterrichts zum 22.02.2021 sicherzustellen. Eine Eilentscheidung des Landrats gemäß Art. 34 Abs. 3 LKrO und § 46 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages Pfaffenhofen a.d. Ilm (GeschO) ist daher erforderlich. Die Eilentscheidung ist dem Kreisausschuss gem. § 46 Abs. 2 GeschO in seiner nächsten Sitzung bekanntzugeben.