Betreff
Generalsanierung Landratsamt Pfaffenhofen;
Schlosserarbeiten BA III, Genehmigung Nachtrag (B)
Vorlage
2021/3738
Aktenzeichen
621-241, Nr. 349-1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Die Firma Fritz Ettenreich GmbH erhielt mit Beschluss des Bau- und Vergabeausschusses vom 24.04.2016 den Auftrag für Schlosserarbeiten BA III in Höhe von 110.535,29 €. Für geänderte und zusätzliche Leistungen, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht bekannt waren, wurde von der Firma Fritz Ettenreich GmbH 1 Nachtrag mit einer Gesamtsumme von 48.603,17 € gestellt.

Der derzeitige Auftrag in Höhe von 110.535,29 € erhöhte sich somit auf 159.138,46 € (= 43,9 %).

 

1. Nachtrag vom 14.01.2021 i.H.v. 48.603,17 €

 

Müllaufzug West: Die örtlichen Gegebenheiten beim Müllaufzug waren auf Grund der bestehenden Rohbau- und Geländesituation komplex. Auch auf Grund des in unmittelbarer Nähe befindlichen Haupt-Servers wurde auf den Abbruch der höher liegenden Deckenplatte über dem Müllraum verzichtet. Der Niveausprung im Außenbereich musste ausgeglichen werden. Durch den Schlosser wurden Einfassungen für das Straßenpflaster auf dem Podest ausgeführt die ansonsten hätten durch den Landschaftsbauer übernommen werden müssen. Um an das Gebäude andichten zu können, waren Winkelbleche notwendig. Ein zusätzlicher Gitterrost (befahrbar) wurde eingebaut.

 

Hofberg: Demontage Gitterrost, Anfertigung und Einbau neu: Einzelne Gitterroste auf der Hofbergseite wurden erst im Zuge des BA3 erneuert. Es handelt sich um Arbeiten, die im BA2 entfallen waren.

 

Mehraufwand Glasvordach Ost, Sonderkonsolen: Für das Glasvordach im Innenhof wurden Sonderkonsolen notwendig, da sich die Einbausituation vor Ort komplizierter herausstellte, als angenommen.

 

Kraneinsatz Vordach Ost: Das Vordach Ost wurde erst nach Fertigstellung der Oberflächen im Innenhof eingebracht. Aufgrund der Fußgängerrampe konnte man nicht mehr so nah an den Montageort hinkommen. Es wurde ein Kraneinsatz notwendig.

 

Umbau Einfahrtstor Innenhof: Durch den Umbau des bestehenden Tores konnte auf ein neues Tor verzichtet werden.

 

Vierkantrohr für Befestigung Fallrohr vor PR-Fassade: Um das Regenfallrohr im Bereich der Glasfassade im EG befestigen zu können, ist eine Schlosser-UK notwendig.

 

Regenfallrohr, Fassade bei Glasvordach: Am Glasvordach wurde ein zusätzliches Regenfallrohr ergänzt, um das geregelte Ableiten des Wassers im Zugangsbereich sicher zu stellen.

 

Befestigungsbohrungen für Schriftzug in Vordach: Der Schriftzug "LANDRATSAMT PFAFFENHOFEN" wurde nicht nur in der Blechverkleidung verankert sondern in der darunterliegenden Konstruktion.

 

Zusätzliche Abdichtung Vordach Süd: Im Anschlussbereich wurde eine zusätzliche Dichtungsbahn eingebracht.

 

Höhenanpassung Gitterrost bei Müllaufzug: Die endgültige Höhenlage konnte erst nach Fertigstellung der Pflasterarbeiten festgelegt werden.

 

Zulage für Anpassung Treppenwange an Überstand: Die Treppenwangen im neuen Treppenhaus West wurden anders ausgeführt als zunächst geplant. Dadurch konnte auf aufwändiges Verputzen der Wangen verzichtet werden.

 

Zulage Treppenauge als Stahlblech: Das Treppenauge wurde stirnseitig in jeder Etage durch ein geschlossenes Blech ausgeführt.

 

Der Nachtrag wurden von Köhler Architekten + beratende Ingenieure GmbH und dem Büro Eichenseher Ingenieure Pfaffenhofen, fachtechnisch und wirtschaftlich geprüft.

 

Nach § 44 Abs. 2 Nr. 4 der Geschäftsordnung des Kreistages Landkreis Pfaffenhofen liegen Vertragsergänzungen von mehr als 10% des zugrundeliegenden Bauauftrages bzw. mehr als 35.000,00 € nicht mehr in der Zuständigkeit des Landrates und bedürfen der Genehmigung durch den jeweiligen Ausschuss.

 

Es wird gebeten, der Erteilung des Nachtrages an die Firma Fritz Ettenreich GmbH aus Ehekirchen in Höhe von 48.603,17 € zuzustimmen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Vergabeausschuss stimmt der Erteilung des Nachtrages für die Schlosserarbeiten BA III bei der Generalsanierung des Landratsamtes Pfaffenhofen an die Firma Fritz Ettenreich GmbH, Dorfstraße 24, 86676 Ehekirchen in Höhe von 48.603,17 € zu.