Sachverhalt/Begründung
Die Kreistagssitzungen sollen gemäß den Anträgen des Bunten Bündnisses und der AfD sowie der Kreistagsbeschlüsse vom 26.10.2020 (TOP 8) und 14.12.2020 (TOP 4) künftig via Live-Stream im Internet übertragen werden.
Technische Voraussetzungen:
Die technischen
Voraussetzungen sind für eine Live-Stream-Übertragung im neuen Großen
Sitzungssaal des Landratsamts gegeben. Für die Durchführung der Übertragungen
ist jedoch ein externer Dienstleister erforderlich, der die Regieleistungen vor
Ort durchführt und die Kameras sowie den Streaming-Server stellt.
Kosten:
Die PN Medien
GmbH hat beiliegendes Angebot abgegeben (Anlage 1). Pro Sitzung fällt eine Pauschale in Höhe von
1.654,10 € brutto an. Diese Pauschale umfasst neben den Kosten für den
Live-Stream auch die Kosten für die Archivierung inkl. Untertitelung. Ausgehend
von sieben Kreistagssitzungen pro Jahr belaufen sich die jährlichen
Gesamtkosten auf 11.578,70 € brutto. Bei Sitzungen in anderen
Räumlichkeiten fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Barrierefreiheit des
Live-Streams bzw. der archivierten Sitzungen
Der Live-Stream bzw. die
archivierten Sitzungen sollen barrierefrei zugänglich sein, damit alle
Landkreisbürger*innen von diesem Angebot profitieren können. Hierbei sind zwei
Varianten denkbar:
Variante 1:
Der Livestream könnte parallel
auf Facebook ausgestrahlt werden.
Facebook bietet eine kostenlose Funktion zum Untertiteln von Live-Videos an.
Der Live-Stream kann dabei bei Facebook so konfiguriert werden, dass keine Kommentare
möglich sind und das Video nach Ende des Streams auch nicht mehr verfügbar ist.
Hier ist aus datenschutzrechtlicher Sicht anzumerken, dass das Betreiben von
Facebook-Fanpages von Kommunen generell als sehr problematisch angesehen wird.
Die Rechtslage ist hier ziemlich komplex. Eine Verwendung von Facebook
empfiehlt sich aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht, weil ein
datenschutzkonformer "Betrieb" im Ergebnis - zumindest aktuell - kaum
möglich erscheint.
Variante 2:
Für eine Live-Untertitelung
auf der eigenen Homepage würden laut der PN Medien GmbH unverhältnismäßig hohe
Kosten entstehen. PN Medien GmbH gab daher kein Angebot hierfür ab. Die
kostengünstigere Alternative zur Live-Untertitelung ist eine Untertitelung der Kreistagssitzungen im Archiv.
Diese Alternative ist im Pauschalpreis der PN Medien GmbH (1.654,10 € brutto
pro Sitzung) bereits inkludiert. Die archivierten und mit Untertitel versehenen
Sitzungen sind ca. 2 Tage nach dem Sitzungstag im Archiv verfügbar.
Datenschutzrechtliche
Bewertung:
Bei einer Liveübertagung
öffentlicher Sitzungen handelt es sich um die Übermittlung personenbezogener
Daten an eine Vielzahl unbestimmter Personen, für die die Einwilligung des
Betroffenen erforderlich ist und zwar sowohl was Bild als auch Ton betrifft. Es
ist daher vorher sowohl die Zustimmung der Kreisräte als auch der Mitarbeiter
der Verwaltung und der etwaig anderen anwesenden Gäste erforderlich
(Einverständniserklärung siehe Anlage 2).
Es ist dabei unbedingt der
Informationspflicht des Betroffen nach Art. 13 DSGVO
(Datenschutzgrundverordnung) nachzukommen. Zudem ist ausdrücklich darauf
hinzuweisen, dass Bild und Ton weltweit von einem unbegrenzten Personenkreis
abgerufen, aufgezeichnet, unter Umständen verändert und ausgewertet werden können
und die weitere Verwendung dieser Aufnahmen nicht abzusehen ist. Die
Entscheidung über die Zustimmung muss dabei ohne psychischen Druck auf der
Grundlage ausreichender Information über die besonderen Modalitäten einer
Interneteinstellung und mit ausreichender Überlegungsfrist erfolgen.
Verweigert ein
Kreistagsmitglied seine Einwilligung, dürfen seine Redebeiträge weder in Bild
noch Ton übertragen werden. Bei einem Live-Streaming bedeutet dies, dass diese
Zeitabschnitte überbrückt werden müssen bzw. eine Übertragungspause
stattfindet. Dabei ist zu vermeiden, dass bei jedem Redebeitrag die
Verweigerung des Kreistagsmitglieds jedes Mal aufs Neue öffentlich dokumentiert
wird. Es bietet sich hier als Lösung an, den Live-Stream etwas zeitversetzt zu
übertragen, so können solche erforderlichen Übertragungspausen relativ
unauffällig vermieden werden.
Die Einwilligung muss
außerdem jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden können. Willigt
ein Verwaltungsmitarbeiter*innen in die Übertagung im Internet nicht ein, muss
z.B. den Sachvortrag für ihn ein anderer Mitarbeiter*in übernehmen. Gleiches
gilt für externe Gäste. Der Zuschauerraum darf im Übrigen nicht so in die
Übertragung einbezogen werden, dass einzelne Zuschauer*innen erkannt werden
können. Eine entsprechende Frage in den Zuhörerraum auf Einwilligung vor Beginn
der Sitzung genügt den datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht.
Beschlussvorschlag:
Der Ferienausschuss beschließt:
1. Alle Kreistagssitzungen werden per Live-Stream auf der Landkreishomepage übertragen. Die aufgezeichneten Sitzungen sind für 12 Monate auf der Landkreishomepage einsehbar. Die Firma PN Medien GmbH erhält den Auftrag für die Live-Stream-Übertragung inkl. Archivierung für 1.654,10 € (brutto) pro Übertragung. Der Auftrag soll zunächst für ein Jahr (bis Februar 2022) vergeben werden. Ende 2021 soll eine Evaluierung stattfinden. Der Kreistag entscheidet danach über eine Fortsetzung des Live-Streams.
2. Der
Live-Stream bzw. die archivierten Sitzungen sollen durch die Variante ___
barrierefrei gestaltet werden.
Anlagen:
-
Angebot
der PN Medien GmbH
-
Einverständniserklärung
Live-Stream