Betreff
PAF 7 - Straßenausbau sowie Neubau eines Geh- und Radweges von Gerolsbach nach Lichthausen;
Vergabe von landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen zur ökologischen Aufwertung von Ausgleichsflächen (B)
Vorlage
2020/3704
Aktenzeichen
631
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Der Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm beschloss die Kreisstraße PAF 7 zwischen Gerolsbach und Eck über den aktuellen Querschnitt auszubauen, die Trassierung in der Linie nachzuführen und begleitend dazu, über die Strecke die radverkehrliche Erschließung mit dem Bau eines unselbständigen Radweges zu ergänzen.

Das Vorhaben wurde aufgrund der zu bewältigenden Ausbaulänge in zwei Bauabschnitte aufgeteilt. Der aktuelle Bauabschnitt I bemisst sich von Gerolsbach bis Lichthausen. Der für nächstes Jahr in die Bauphase eintretende Bauabschnitt II wird von Lichthausen bis Eck ausgebaut.

 

Aufgrund der erforderlichen Flächeninanspruchnahme, der dauerhaften Versiegelung durch die Querschnittsnachführung des Straßenkörpers und der Neuanlage eines Geh- und Radwegs, werden über das Naturschutzrecht alternativlos Ausgleichs- und Ersatzbedingungen gefordert. Die zwingende Erfüllung der Bedingung kann nur über im Eigentum des Landkreises stehende naturnahe Flächen geschehen. Die dabei regelmäßig durchzuführende Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und die sich daraus ergebenden Ersatzmaßnahmen, erfolgten im Benehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde.

 

Der Ausgleich für den Bauabschnitt I erfolgt auf einer Teilfläche mit der Flurnummer 346/5, Gemarkung Gerolsbach, die sich im Eigentum des Landkreises befindet.

Über die Baumaßnahme werden zusätzlich 22.737m² versiegelte Fläche geschaffen. Die Bilanzierung wird über die Flurnummer 346/5 durchgeführt. Gleichzeitig ist daneben auch die Biodiversitätswirksamkeit auszugleichen.

Die durchgeführte landschaftspflegerische Begleitplanung hatte zum Ergebnis, dass noch ein Kompensationsbedarf von 122.438 WP auf der Ausgleichsfläche 346/5 zu erbringen ist.

 

Zur Aufwertung der Ausgleichsfläche wurden die entsprechend notwendigen Pflanzarbeiten beschränkt ausgeschrieben.

 

14 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Submission am 17.11.2020 lagen 3 Angebote vor. Ein Angebot war aus formalen Gründen auszuschließen. Die verbliebenen Angebote wurden durch das IB Wipfler, Pfaffenhofen, mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

  1. Firma Schmitt Garten- und Landschaftsbau GmbH, Effeltrich        132.529,23 €
  2. Bieter, Landkreis Pfaffenhofen                                                        197.783,95 €

 

Die seitens IB Wipfler aufgestellte Kostenberechnung vom 22.10.2020 für die Ausgleichsmaßnahme betrug 225.084,34 € brutto. Das Angebot der Firma Schmitt Garten- und Landschaftsbau GmbH, Effeltrich aus Nürnberg, liegt 41% unter der Kostenberechnung. Die Preise sind angemessen. Ein durchgeführtes Bietergespräch ergab, dass der durch den Landkreis gewählte günstige Ausschreibungszeitraum maßgeblich für die Preisbildung der vorliegenden Kalkulation war.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Auftrag an die Firma Schmitt Garten- und Landschaftsbau, Effeltrich, zu erteilen.