Vergabe von landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen zur ökologischen Aufwertung von Ausgleichsflächen (B)
Sachverhalt/Begründung
Der
Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm beschloss die Kreisstraße PAF 7 zwischen
Gerolsbach und Eck über den aktuellen Querschnitt auszubauen, die Trassierung
in der Linie nachzuführen und begleitend dazu, über die Strecke die radverkehrliche
Erschließung mit dem Bau eines unselbständigen Radweges zu ergänzen.
Das
Vorhaben wurde aufgrund der zu bewältigenden Ausbaulänge in zwei Bauabschnitte
aufgeteilt. Der aktuelle Bauabschnitt I bemisst sich von Gerolsbach bis
Lichthausen. Der für nächstes Jahr in die Bauphase eintretende Bauabschnitt II
wird von Lichthausen bis Eck ausgebaut.
Aufgrund
der erforderlichen Flächeninanspruchnahme, der dauerhaften Versiegelung durch
die Querschnittsnachführung des Straßenkörpers und der Neuanlage eines Geh- und
Radwegs, werden über das Naturschutzrecht alternativlos Ausgleichs- und
Ersatzbedingungen gefordert. Die zwingende Erfüllung der Bedingung kann nur
über im Eigentum des Landkreises stehende naturnahe Flächen geschehen. Die
dabei regelmäßig durchzuführende Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und die
sich daraus ergebenden Ersatzmaßnahmen, erfolgten im Benehmen mit der Unteren
Naturschutzbehörde.
Der
Ausgleich für den Bauabschnitt I erfolgt auf einer Teilfläche mit der
Flurnummer 346/5, Gemarkung Gerolsbach, die sich im Eigentum des Landkreises
befindet.
Über
die Baumaßnahme werden zusätzlich 22.737m² versiegelte Fläche geschaffen. Die
Bilanzierung wird über die Flurnummer 346/5 durchgeführt. Gleichzeitig ist
daneben auch die Biodiversitätswirksamkeit auszugleichen.
Die
durchgeführte landschaftspflegerische Begleitplanung hatte zum Ergebnis, dass
noch ein Kompensationsbedarf von 122.438 WP auf der Ausgleichsfläche 346/5 zu
erbringen ist.
Zur
Aufwertung der Ausgleichsfläche wurden die entsprechend notwendigen
Pflanzarbeiten beschränkt ausgeschrieben.
14
Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Submission am 17.11.2020
lagen 3 Angebote vor. Ein Angebot war aus formalen Gründen auszuschließen. Die
verbliebenen Angebote wurden durch das IB Wipfler, Pfaffenhofen, mit folgendem
Ergebnis geprüft:
- Firma Schmitt Garten- und Landschaftsbau GmbH,
Effeltrich 132.529,23 €
- Bieter, Landkreis Pfaffenhofen 197.783,95
€
Die
seitens IB Wipfler aufgestellte Kostenberechnung vom 22.10.2020 für die Ausgleichsmaßnahme
betrug 225.084,34 € brutto. Das Angebot der Firma Schmitt Garten- und
Landschaftsbau GmbH, Effeltrich aus Nürnberg, liegt 41% unter der
Kostenberechnung. Die Preise sind angemessen. Ein durchgeführtes Bietergespräch
ergab, dass der durch den Landkreis gewählte günstige Ausschreibungszeitraum
maßgeblich für die Preisbildung der vorliegenden Kalkulation war.
Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung wird ermächtigt, den Auftrag an die Firma Schmitt Garten- und
Landschaftsbau, Effeltrich, zu erteilen.