Auftragsvergabe für die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten im Rahmen des Förderprogramms (Eilentscheidung)
Sachverhalt/Begründung
Im Rahmen des Förderprogramms für technische Maßnahmen zum
infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen (FILS-R) sollen für die
landkreiseigenen Schulen mobile Luftreinigungsgeräte beschafft werden. Die
Förderung wird bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt, ist jedoch
auf höchstens 3.500,00 € je Raum begrenzt. Der genaue Fördersatz ist abhängig
vom Volumen der eingehenden Anträge und wird erst nach Eingang aller Anträge
ermittelt. Bei einer Höchstförderung erhält der Landkreis bei einem Bedarf von
23 Klassenräumen eine Fördersumme in Höhe von 80.500,00 €.
Vor Beginn der Angebotseinholung wurde eine Bedarfsermittlung durch
Abfrage bei den jeweiligen Schulen durchgeführt.
Des Weiteren müssen die Geräte gemäß der Förderrichtlinie bestimmte
Spezifikationen erfüllen. Hierfür wurde vom Ingenieurbüro Glasmann aus
Pfaffenhofen ein entsprechendes Leistungsverzeichnis erstellt. Anschließend
wurden 6 Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, davon haben 4
Unternehmen ein Angebot abgegeben.
Neben dem Preis war für den Landkreis bei der Angebotsauswertung auch
die Lieferzeit als Wertungskriterium ausschlaggebend.
Die eingegangenen Angebote wurden wie folgt gewertet:
Firma |
Preis |
Lieferzeit |
1.
Fa. Wolf, Geisenfeld |
82.884,09
€ |
KW
50 |
2.
Bieter (Lkr. Heinsberg) |
82.574,60
€ |
Keine
Angabe |
3.
Bieter (Lkr. Kelheim) |
83.735,18
€ |
KW
49 |
4.
Bieter (Lkr. Ulm) |
102.984,80
€ |
Keine
Angabe |
Nach Auswertung durch das Ingenieurbüro Glasmann hat das von der Fa. Wolf angebotene Gerät gegenüber dem 2. Bieter die besseren technischen Leistungen und erfüllt alle Anforderungen. Es handelt sich daher um das wirtschaftlichste Angebot. Deshalb wird seitens der Kreisverwaltung vorgeschlagen der Fa. Wolf, Münchener Str. 54, 85290 Geisenfeld den Auftrag zur Lieferung von 23 Stück Luftreinigungsgeräten zu einem Gesamtpreis von 82.884,09 € brutto zu erteilen. Der Stückpreis eines Geräts beträgt 3.603,66 € brutto.
Die Zuständigkeit für diese Auftragsvergabe liegt auf Grund der Auftragssumme beim Kreisausschuss. Dieses Geschäft war jedoch unaufschiebbar, um einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb aufrechtzuerhalten.
Eine Eilentscheidung des Landrats gemäß Art. 34 Abs. 3 LKrO und § 46 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages Pfaffenhofen a.d.Ilm war daher erforderlich.
Die Eilentscheidung ist dem Kreisausschuss gem. § 46 Abs. 2 GeschO in seiner nächsten Sitzung bekanntzugeben.
Der Kreisausschuss nimmt die Information zur Kenntnis.