Betreff
Anpassung der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm und dem Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V. zur Komplementärförderung im Bereich der Flüchtlings-/Integrationsberatung des Caritaszentrums PAF(B)
Vorlage
2020/3688
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Seit 01.07.2014 besteht eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm und dem Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V., welche die Komplementärförderung an das Caritaszentrum Pfaffenhofen a.d.Ilm regelt und dazu beitragen soll, den Bestand der Beratung für Personen zunächst mit Flucht- und seit 01.01.2018 zusätzlich mit Migrationshintergrund im Landkreis zu sichern. Nach den aktuell geltenden Richtlinien können durch den Freistaat Bayern und den Bund bis zu 80% der ermittelten zuwendungsfähigen Ausgaben für die Beraterstellen des Trägers gefördert werden. Die restlichen ca. 20% werden durch Eigen- und/ oder akquirierten Drittmittel finanziert. Einen Teil dieser Drittmittel steuert der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm als Komplementärförderung bei.

 

Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm und dem Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V. werden für ein Kalenderjahr geschlossen. Die Höhe der Komplementärförderung ergibt sich aus der Budgetplanung des Caritaszentrums Pfaffenhofen a.d.Ilm für das Jahr 2021. Dementsprechend sollen 50% der Differenz zwischen den nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) geförderten und tatsächlichen Personal- und Sachkosten, jedoch ohne AfA, kofinanziert werden. Die Differenz im Bereich der Flüchtlings- und Integrationsberatung beträgt im Jahr 2021 voraussichtlich 36.835,41€ pro Stelle, 50% davon betragen 18.417,71€. Um das Beratungsangebot im Landkreis flächendeckend zu sichern, soll die bundgeförderte Migrationsberatung weiterhin mit 50% des negativen Betriebsergebnisses vor Umlagen kofinanziert werden.

Dies ergibt eine Komplementärförderung im Jahr 2021:

3,89 Stellen x 18.417,71€ =   71.644,88€ (Flüchtlings- und Integrationsberatung nach BIR)

1,00 Stellen x 15.082,00€ =   15.082,00€ (Migrationsberatung)

Gesamt:                                  86.726,88€ (umgerechnet pro VZÄ 17.735,56€ < 18.791,01€

in 2020)

 

Zusätzlich soll Caritaszentrum Pfaffenhofen a.d.Ilm im Jahr 2021 einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 5.000,00€ zu den Sachkosten für die 3,86 Beratungsstellen im AnkER-Zentrum in der Max-Immelmann-Kaserne erhalten. Bisher hatte sich der Landkreis an der Sicherung des Beratungsangebotes in der MIK finanziell nicht beteiligt. Da die Beratung deeskalierend wirkt und für psychosoziale Stabilität der Bewohner sorgt, wovon auch der Landkreis (z.B. bei den Auszahlungen der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) ein Stück weit profitiert, soll dies im Jahr 2021 geändert werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss stimmt der Veränderung der vertraglichen Vereinbarung zur Höhe der Komplementärförderung zwischen dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm und dem Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V. zu.

 

Der Kreisausschuss stimmt der Komplementärförderung des Caritasverbandes der Erzdiözese München und Freising e.V. für das Jahr 2021 in Höhe von 86.726,88€ zu.

 

Der Kreisausschuss stimmt dem pauschalen Zuschuss in Höhe von 5.000,00€ zu den Sachkosten für die 3,86 Beratungsstellen im AnkER-Zentrum in der Max-Immelmann-Kaserne für das Jahr 2021 zu.

 

 

 

 

 

genehmigt:

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachgebietsleiterin

Galina Römmert-Rühle

 

Abteilungsleiter

Michael Reile

 

Landrat Albert Gürtner