Sachverhalt/Begründung
Seit 01.07.2014
besteht eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis Pfaffenhofen
a.d.Ilm und dem Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V., welche
die Komplementärförderung an das Caritaszentrum Pfaffenhofen a.d.Ilm regelt und
dazu beitragen soll, den Bestand der Beratung für Personen zunächst mit Flucht-
und seit 01.01.2018 zusätzlich mit Migrationshintergrund im Landkreis zu
sichern. Nach den aktuell geltenden Richtlinien können durch den Freistaat
Bayern und den Bund bis zu 80% der ermittelten zuwendungsfähigen Ausgaben für
die Beraterstellen des Trägers gefördert werden. Die restlichen ca. 20% werden
durch Eigen- und/ oder akquirierten Drittmittel finanziert. Einen Teil dieser
Drittmittel steuert der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm als
Komplementärförderung bei.
Die vertraglichen
Vereinbarungen zwischen dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm und dem
Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V. werden für ein
Kalenderjahr geschlossen. Die Höhe der Komplementärförderung ergibt sich aus
der Budgetplanung des Caritaszentrums Pfaffenhofen a.d.Ilm für das Jahr 2021. Dementsprechend
sollen 50% der Differenz zwischen den nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie
(BIR) geförderten und tatsächlichen Personal- und Sachkosten, jedoch ohne AfA,
kofinanziert werden. Die Differenz im Bereich der Flüchtlings- und
Integrationsberatung beträgt im Jahr 2021 voraussichtlich 36.835,41€ pro
Stelle, 50% davon betragen 18.417,71€. Um das Beratungsangebot im Landkreis
flächendeckend zu sichern, soll die bundgeförderte Migrationsberatung weiterhin
mit 50% des negativen Betriebsergebnisses vor Umlagen kofinanziert werden.
Dies ergibt eine Komplementärförderung
im Jahr 2021:
3,89 Stellen x 18.417,71€
= 71.644,88€ (Flüchtlings- und
Integrationsberatung nach BIR)
1,00 Stellen x
15.082,00€ = 15.082,00€
(Migrationsberatung)
Gesamt: 86.726,88€ (umgerechnet pro VZÄ 17.735,56€
< 18.791,01€
in 2020)
Zusätzlich soll
Caritaszentrum Pfaffenhofen a.d.Ilm im Jahr 2021 einen pauschalen Zuschuss in
Höhe von 5.000,00€ zu den Sachkosten für die 3,86 Beratungsstellen im
AnkER-Zentrum in der Max-Immelmann-Kaserne erhalten. Bisher hatte sich der
Landkreis an der Sicherung des Beratungsangebotes in der MIK finanziell nicht
beteiligt. Da die Beratung deeskalierend wirkt und für psychosoziale Stabilität
der Bewohner sorgt, wovon auch der Landkreis (z.B. bei den Auszahlungen der
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) ein Stück weit profitiert,
soll dies im Jahr 2021 geändert werden.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss stimmt der Veränderung der vertraglichen Vereinbarung zur Höhe der Komplementärförderung zwischen dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm und dem Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V. zu.
Der Kreisausschuss stimmt der Komplementärförderung des Caritasverbandes der Erzdiözese München und Freising e.V. für das Jahr 2021 in Höhe von 86.726,88€ zu.
Der Kreisausschuss stimmt dem pauschalen Zuschuss in Höhe von 5.000,00€ zu den Sachkosten für die 3,86 Beratungsstellen im AnkER-Zentrum in der Max-Immelmann-Kaserne für das Jahr 2021 zu.
|
|
|
|
genehmigt: |
|
|
|
|
|
Sachgebietsleiterin Galina
Römmert-Rühle |
|
Abteilungsleiter Michael
Reile |
|
|