Betreff
TOP 4: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Bereich Kindertagespflege des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm (Kindertagespflege-Gebührensatzung)
Vorlage
2020/3681
Aktenzeichen
4210.0/0
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Mit Jugendhilfeausschuss - Beschluss vom 26.11.2016 trat ab 01.01.2017 die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Bereich Kindertagespflege des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm (Kindertagespflege-Gebührensatzung) in Kraft.

 

In der bisherigen Satzung fehlt die Regelung, wie mit den Gebühren zu verfahren ist, wenn eine Betreuung aufgrund von Umständen, die die Tagespflegeperson nicht zu vertreten hat, nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.

 

Aufgrund der Corona Pandemie wurde in der Zeit vom 16.03.2020 bis 10.05.2020 für die Kindertagespflege ein Betretungsverbot erlassen. Für die Großtagespflegestellen galt das Betretungsverbot sogar bis zum 24.05.2020.

Wie auch bei den Kindertageseinrichtungen wurde unter bestimmten Voraussetzungen auch im Bereich der Kindertagespflege Kinder im Rahmen der Notbetreuung betreut.

 

Aus diesem Grunde soll in der bisherigen Satzung der § 5 um den folgenden Absatz 4 erweitert werden:

 

„(4) In Fällen, in denen eine Betreuung aufgrund von Umständen, die die Tagespflegeperson nicht zu vertreten hat, nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, besteht eine anteilige Beitragspflicht:

a) Für Monate, in denen keine Betreuung stattfindet, wird kein Elternbeitrag erhoben.

b) Für Monate, in denen an der Hälfte oder weniger der vertraglich vereinbarten Betreuungstage eine Betreuung stattfindet, wird die Hälfte des Elternbeitrags erhoben.

c) Für Monate, in denen an mehr als der Hälfte der vertraglich vereinbarten Betreuungstage eine Betreuung stattfindet, wird der gesamte Elternbeitrag erhoben.

In begründeten Ausnahmefällen kann eine Einzelfallregelung getroffen werden.“

 

Des Weiteren wird aufgrund einer Gesetzesänderung im SGB VIII in § 5 Absatz 3 die Vorschrift „§ 90 Abs. 3 SGB VIII“ in „§ 90 Abs. 4 SGB VIII“ geändert.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Bereich Kindertagespflege des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm (Kindertagespflege-Gebührensatzung) zu und schlägt dem Kreistag vor, der Änderung zuzustimmen.