Betreff
Vorstellung der Biodiversitätsbeauftragten (I)
Vorlage
2020/3649
Aktenzeichen
173
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Biodiversitätsbeauftragte Frau Sandra Pschonny wird vorgestellt und ihre Aufgaben erläutert. Diese Stelle (seit 01.09.2020) resultiert aus dem Volksbegehren Artenvielfalt.

Mit einer Unterstützung von 18,3 % aller Wahlberechtigten ist das Volksbegehren Artenvielfalt das erfolgreichste Volksbegehren in der Geschichte des Freistaats Bayern. Seit 1. August 2019 traten die durch das Volksbegehren initiierten Änderungen des BayNatSchG mit Begleitgesetz in Kraft. Ziele sind u. a. die Stärkung des kooperativen Naturschutzes und der Aufbau eines bayerischen Biotopverbundes. Angestrebt wird dabei ein Biotopverbund von 15 % im bayerischen Offenland bis 2030 (
10 % bis 2023 und 13 % bis 2027). Hierfür wurde 2020 bei den unteren Naturschutzbehörden, so auch in Pfaffenhofen, von der Staatsregierung ein neu zu etablierendes Netz an staatlichen Biodiversitätsberaterinnen und -beratern geschaffen.

Im Landkreis Pfaffenhofen sind aktuell weniger als 5 % des Offenlandes als naturschutzfachlich bedeutsam zu bewerten. Diese Flächen konzentrieren sich auf den nördlichen Teil des Landkreises, entlang der Paar, der Donau und den nördlichen Niedermoorgebieten. Zur Vernetzung naturschutzfachlich wertvoller Elemente im Landkreis regt die Untere Naturschutzbehörde die Ausweisung eines neuen Landschaftsschutzgebietes „Ilmtal“ an. Das Schutzgebiet soll den Talverlauf der Ilm und des Gerolsbaches innerhalb des Landkreises Pfaffenhofen mit Seitenbächen und angrenzenden Feuchtwiesen bzw. Ufergehölzen beinhalten. Die Schutzgebietskulisse orientiert sich am amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet, der Kulisse des Arten- und Biotopschutzprogramms (ABSP) sowie der Wiesenbrüterkulisse und soll zu einem landkreisübergreifenden Biotopverbund entwickelt werden.

Das neue Landschaftsschutzgebiet ist ein wichtiger Anstoß zur Vernetzung der nördlichen Schutzgebiete mit dem Süden des Landkreises. Zusammen mit Maßnahmen des kooperativen Naturschutzes kann es einen bedeutenden Beitrag zum Erreichen des vom Freistaat Bayern vorgegebenen Anteils eines landesweiten Biotopverbunds von Offenlandflächen bis zum Jahr 2030 darstellen.