Betreff
Neubau Realschule Geisenfeld mit Sporthalle und Mensa;
Ausführung von Fluchtbalkonen oder eines Fluchttreppenhauses (B)
Vorlage
2020/3605
Aktenzeichen
621-248
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Anhand der unter Tagesordnungspunkt 1.1. erläuterten Entwurfsplanung für den Neubau der Realschule Geisenfeld mit Sporthalle und Mensa ergeben sich für die erforderlichen Flucht- und Rettungswege zwei mögliche Varianten.

 

Zum einen sollen um einen Teil des Neubaugebäudes Fluchtwegbalkone angebracht werden. Diese erlauben einen direkten zweiten Flucht- und Rettungsweg aus den Klassenzimmern bzw. Fachräumen in ein angrenzendes Treppenhaus. Von Seiten der Verwaltung wurden hier Bedenken vorgebracht, ob diese Fluchtmöglichkeit von den Brandschutzsachverständigen sowie der örtlichen Kreisbrandinspektion als durchführbar erachtet wird. Des Weiteren wurden noch erhöhte Unterhaltsaufwendungen im Rahmen des Winterdienstes als nachteilig gesehen.

 

Insofern zeigt sich als mögliche Alternative der Anbau eines Treppenhauses im südlichen Bereich des Schulgebäudes. Allerdings ergibt sich dabei ein Flächenverlust im Bibliotheksbereich und in den Gängen von rund 40 m².

 

Eine vergleichende Kostenschätzung der beauftragten Architekten ergibt folgendes Bild:

Bruttokostenschätzung Fluchtbalkone                                  610.350 €

Bruttokostenschätzung zusätzliches Treppenhaus              599.760 €

 

Es errechnen sich somit laut Kostenschätzung annähernd gleiche Aufwendungen für die beiden Alternativen. Gegenüber den ersten Planentwürfen wurde die Variante „Fluchtbalkone“ nunmehr filigraner gestaltet und fügt sich nach Auffassung der Verwaltung zurückhaltender in die umliegende Bebauung ein. Nach Auskunft des Architekturbüros wurden inzwischen Gespräche mit den Brandschutzsachverständigen geführt, so dass auch von dieser Seite eine Genehmigung in Aussicht gestellt werden kann.

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, bei der Neubaumaßnahme der Realschule Geisenfeld für die Ausführung des zweiten Flucht- und Rettungsweges der Variante mit Fluchtbalkonen den Vorzug zu geben.