Anpassung des Architektenvertrages (B)
Sachverhalt/Begründung
Bei der Generalsanierung des Schyren-Gymnasiums in Pfaffenhofen wurde das Ingenieurbüro Eichenseher nach einem VOF-Verfahren mit den Architektenleistungen beauftragt. Vereinbart war auf Grundlage der HAOI 2009 unter anderem die Honorarzone III Mitte, ein Umbauzuschlag von 20 %, eine Baukostenobergrenze von 22,2 Mio. €, Nebenkosten von 3,5 % und die Ausführung der zeitlich getrennten Abschnitte der Baumaßnahme nach Finanzierbarkeit.
Bei der ersten Baumaßnahme erfolgte die Sanierung des Verwaltungsbereichs in den Jahren 2011 und 2012 (BA I – Verwaltung). Die Maßnahme wurde honorartechnisch mit eigener Kostenberechnung (15.06.2011) und Kostenfeststellung abgeschlossen.
Mit Sanierungsbeginn 2017 und Planung der weiteren Bauabschnitte (BA II bis VI) wurden die ursprünglichen Entwurfs- und Genehmigungsplanungen angepasst. Auch erfolgte aufgrund der enormen Preissteigerungen im Bausektor und der technischen Anforderungen für die zu sanierenden Bauwerke eine Aktualisierung der Kostenberechnung. Diese wurde dem Bau- und Vergabeausschuss am 18.10.2017 vorgelegt.
Die Baumaßnahme wurde im Jahr 2018 fortgesetzt und soll bis ins Jahr 2023 andauern.
Vom Bayer. Kommunaler Prüfungsverband wurde empfohlen, mit dem Ingenieurbüro einen geänderten Architektenvertrag auf Grundlage der neuen Erkenntnisse zu schließen auch in Anbetracht der Bauzeit bis ins Jahr 2023. Die bisher erbrachten Leistungen für den BA I werden auf Grundlage des Architektenvertrages vom 08.08./23.08.2011 abgerechnet.
Vereinbart werden sollten auf Grundlage der HOAI 2013 unter anderem die Honorarzone III Mitte, ein Umbauzuschlag von 20 %, eine Baukostenobergrenze von 29,1 Mio. € für die Kostengruppen 200 – 600 sowie Nebenkosten von 3,5 %. Des Weiteren sind die zeitliche Ausführung der Bauabschnitte II bis VI, die Ermittlung der anrechenbaren Kosten in Abhängigkeit der Leistungsphasen und Bauabschnitte sowie die besonderen Leistungen zu definieren.
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Vergabeausschuss stimmt zu, den Honorarvertrag für Architektenleistungen mit dem Ingenieurbüro Eichenseher Ingenieure, Luitpolstraße 2 a, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm auf Grundlage der HAOI 2013 anzupassen.