Betreff
IMA Gesellschaft für zivile Mitnutzung des Militär-Flugplatzes Ingolstadt-Manching mbH;
Gesellschafterversammlung vom 29.06.2020 (B)
Vorlage
2020/3594
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Der Landkreis Pfaffenhofen wird in der Gesellschafterversammlung der IMA Gesellschaft für zivile Mitnutzung des Militär-Flugplatzes Ingolstadt-Manching mbH kraft Gesetzes durch den Landrat vertreten. Bei der Vertretung in der Gesellschafterversammlung ist der Landrat an die kommunalrechtlichen Kompetenzen gebunden. Im Regelfall handelt es sich bei der Wahrnehmung der Interessen des Landkreises in der Gesellschafterversammlung für den Landrat nicht um ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des Art. 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LKrO. Zu den laufenden Angelegenheiten zählen nämlich nur solche, die mehr oder weniger regelmäßig wiederkehren, die also routinemäßig anfallen. Soweit keine einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung vorliegen, setzt die Stimmabgabe des Landrats in der Gesellschafterversammlung einen Beschluss des Kreistags voraus. Daran ändert auch eine Minderheitsbeteiligung, wie sie im Falle der IMA Gesellschaft für zivile Mitnutzung des Militär-Flugplatzes Ingolstadt-Manching mbH vorliegt, nichts.

 

Herr Landrat Albert Gürtner hat in der Gesellschafterversammlung im Umlaufverfahren der IMA GmbH am 29.06.2020 folgenden Tagesordnungspunkten vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags zugestimmt:

 

 

1.    Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wird mit einer Bilanzsumme von 4.935.713,32 Euro und einem Jahresüberschuss von 219.371,47 Euro festgestellt.

 

2.    Dem Geschäftsführer der Gesellschaft, Herrn Peter Baustetter, wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

 

3.    Aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 219.371,47 Euro werden 109.685,74 Euro an die Gesellschafter (mit Ausnahme des Landkreises Pfaffenhofen) ausgeschüttet. Der Restbetrag in Höhe von 109.685,73 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, der Beschlussfassung von Herrn Landrat Albert Gürtner in der Gesellschafterversammlung im Umlaufverfahren der IMA GmbH vom 29.06.2020 nachträglich zuzustimmen.