Betreff
Neufassung der Satzung über die Benutzung des Bade- und Erholungsgeländes Feilenmoos
Vorlage
2009/0814
Aktenzeichen
522-3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 29.10.1975 die Satzung über die Benutzung des Bade- und Erholungsgeländes Feilenmoos erlassen. Seitdem ist die Satzung ohne Änderung in Kraft und hat sich im Laufe der Jahrzehnte bewährt.

 

 Vor allem die zahlreichen Anfragen auf private Nutzung des landkreiseigenen Erholungsgebietes konnten unter Zugrundelegung des Satzungstextes abgewehrt werden.

 

Im § 2 dieser Benutzungssatzung ist geregelt, wer zur Benutzung des Bade- und Erholungsgeländes berechtigt ist. Dabei sind verschiedene Personenbereiche von der Nutzung ausgeschlossen.

 

Aufgrund des Bayer. Gesetzes zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayer. Behinderten- und Gleichstellungsgesetz gleichstellungsgesetz vom 09.07.2003), welches zum 01.08.2003 in Kraft getreten ist, besteht für den Landkreis die Notwendigkeit, die Benutzungssatzung in denin § 2 der entsprechenden Gesetzeslage anzupassen.

 

Es wird deshalb für den § 2 folgende Formulierung vorgeschlagen:

 

Zur Benutzung des Erholungsgeländes und seiner Einrichtung ist grundsätzlich jedermann zugelassen. Personen mit ansteckenden Krankheiten, Betrunkene und Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen, sind von der Benutzung ausgeschlossen. Kindern unter 6 Jahren ist der Besuch nur in Begleitung von Personen über 16 Jahrenvolljährigen Personen gestattet.

 

Aus Vereinfachungsgründen wird vorgeschlagen, die gesamte Satzung neu zu fassen. Der beiliegende Satzungstext ist Bestandteil des Beschlusses.nd

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

Die Satzung über die Benutzung des Bade- und Erholungsgeländes Feilenmoos wird dem Bayer. Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayer. Behindertengleichstellungsgesetz) angepasst und neu gefasst.

 

Der beiliegende Satzungstext ist Bestandteil dieses Beschlusses.