Sachverhalt/Begründung
Mit Schreiben vom 05.05.2009 beantragt der 1. Vorstand der DAV Sektion Pfaffenhofen – Asch, Herr Sepp Hobmeier, die Gewährung eines Kreiszuschusses für die Errichtung einer Kletterhalle in der Stadt Pfaffenhofen.
Es ist beabsichtigt, als Anbau zur geplanten Skaterhalle
eine Kletterhalle mit voraussichtlichen Gesamtkosten von ca. 400.000 € zu
errichten. Zuschüsse erwartet der Verein von der Stadt Pfaffenhofen, vom
Landkreis Pfaffenhofen, vom Bayer. Landessportverband sowie vom Dt.
Alpenverein. Auch erwartet man zinsgünstige Darlehen seitens des Dt.
Alpenvereins. Die. Die Einnahmen
aus dem Betrieb der Anlage sollen für eine zügige Rückzahlung der aufgenommenen
Darlehen sorgen.
Der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm hat zum 01.01.1997 seine Richtlinien über die Gewährung von Kreiszuschüssen (freiwillige Leistungen) neu gefasst und dabei Investitionszuschüsse für die Sportförderung eingestellt. Im Rahmen der Jugendsportförderung werden nur noch Übungsleiterzuschüsse an die Sportvereine in Höhe von jährlich 120.000 € ausbezahlt.
Aus diesem Grund ist es deshalb nicht möglich, für das
o.g. Vorhaben von Seiten des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm einen
Investitionszuschuss bereitzustellen. Bei dieser Einrichtung handelt es sich
vielmehr um eine Sportstätte im Gebiet der Stadt PfaffenhofenStadtgebiet
von Pfaffenhofen, so dass die Gewährung eines Investitionszuschusses in der
Zuständigkeit der Stadt Pfaffenhofen liegt.
Es wird deshalb vorgeschlagen, den Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses abzulehnen.
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag der DAV Sektion Pfaffenhofen-Asch auf Gewährung eines Kreiszuschusses für die Errichtung einer Kletterhalle in Pfaffenhofen wird aus grundsätzlichen Erwägungen nicht entsprochen.