Sachverhalt/Begründung
Während des Haushaltsjahres 2008 haben sich im Bereich des
Verwaltungs- und Vermögenshaushalts über- und außerplanmäßige Ausgaben ergeben.
Ein Teil dieser Ausgaben (bis zu 35.000,00 € im Einzelfall) konnte gem. § 43
Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistages durch den Landrat genehmigt werden.
Ein weiterer Teil der Mehrausgaben (bis zu 100.000,00 €) fällt unter die Genehmigungspflicht
des Kreisausschusses (§ 31 i.V.m. § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des
Kreistages). Der Rest der Haushaltsüberschreitungen ist gemäß
§ 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages durch den Kreistag zu
billigen.
Über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben, welche vom Kreistag zu genehmigen sind, sind im Haushaltsjahr 2008 bei drei Deckungsringen (Gebäudeunterhalt, Gastschulbeiträge und Schülerbeförderung) im Verwaltungshaushalt angefallen. Im Vermögenshaushalt hat der Kreistag keine über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu genehmigen.
Die Genehmigung zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben kann erteilt werden, da eine entsprechende Deckung gegeben ist.
Es wird vorgeschlagen, dem Kreistag die Zustimmung zu
empfehlen.
Beschlussvorschlag:
Genehmigung über- und
außerplanmäßiger Ausgaben im Haushaltsjahr 2008
durch den Kreistag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:
Gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages erteilt der
Kreistag zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen
Ausgaben des Haushaltsjahres 2008 in Höhe von 637.824,88 € nachträglich die
Genehmigung.