Betreff
Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2008 gem. Art. 60 Abs. 1 LKrO
Vorlage
2009/0785
Aktenzeichen
952-1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Während des Haushaltsjahres 2008 haben sich im Bereich des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts über- und außerplanmäßige Ausgaben ergeben. Ein Teil dieser Ausgaben (bis zu 35.000,00 € im Einzelfall) konnte gem. § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistages durch den Landrat genehmigt werden. Ein weiterer Teil der Mehrausgaben (bis zu 100.000,00 €) fällt unter die Genehmigungspflicht des Kreisausschusses (§ 31 i.V.m. § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages). Der Rest der Haushaltsüberschreitungen ist gemäß
§ 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages durch den Kreistag zu billigen.

 

Über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben, welche vom Kreistag zu genehmigen sind, sind im Haushaltsjahr 2008 bei drei Deckungsringen (Gebäudeunterhalt, Gastschulbeiträge und Schülerbeförderung) im Verwaltungshaushalt angefallen. Im Vermögenshaushalt hat der Kreistag keine über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu genehmigen.

 

Die Genehmigung zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben kann erteilt werden, da eine entsprechende Deckung gegeben ist.

 

Es wird vorgeschlagen, dem Kreistag die Zustimmung zu empfehlen.

Beschlussvorschlag:

Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben im Haushaltsjahr 2008

durch den Kreistag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:
Gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages erteilt der Kreistag zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2008 in Höhe von 637.824,88 € nachträglich die Genehmigung.