Sachverhalt/Begründung
In der
Verbandsversammlung am 22.04.2020 wurde die Änderung des § 19 der
Verbandssatzung beschlossen. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Ingolstadt
hatte zuvor darauf hingewiesen, dass eine Änderung zur Klarstellung erfolgen
sollte.
Bisherige
Fassung:
§ 19 Kassenverwaltung
Die
Kassengeschäfte des Zweckverbands werden von der Stadt Ingolstadt geführt.
Neue Fassung:
§ 19 Kassenverwaltung,
Verwaltung und Anlage der Mittel
Die
Kassengeschäfte und die Verwaltung bzw. Anlage der Mittel (Rücklagen) des
Zweckverbands werden von der Stadt Ingolstadt durchgeführt.
Der Änderung des § 19 der
Verbandssatzung soll die Zustimmung erteilt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt auf
Empfehlung des Kreisausschusses:
Der o. g. Änderung des § 19
der Verbandssatzung wird die Zustimmung erteilt.