Betreff
Zweckverband Sparkasse Ingolstadt Eichstätt;
Änderung der Zweckverbandssatzung und der Sparkassensatzung (B)
Vorlage
2020/3580
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Die Verbandsversammlung hat in ihrer konstituierenden Sitzung vom 28. Mai 2020 die Änderung der Satzung für den Zweckverband Sparkasse Ingolstadt Eichstätt beschlossen und einer daraus folgenden Änderung der Sparkassensatzung durch den Verwaltungsrat im Voraus zugestimmt.

 

Folgende Änderungen wurden in der Zweckverbandsatzung vorgenommen:

 

  1. § 9 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

„²Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden sind der Landrat des Landkreises Eichstätt und der Oberbürgermeister der Stadt Eichstätt.“

  1. In § 17 wird in der Überschrift „Übergangsvorschriften“ gestrichen.
  2. In § 17 werden die ersten beiden Absätze gestrichen, der verbleibende dritte Absatz wird zu den Sätzen 1 und 2.

 

Folgende Änderungen sollen in der Satzung der Sparkasse vorgenommen werden:

 

  1. In § 4 Abs. 1 wird die Zahl „12“ ersetzt durch die Zahl „11“; im 2. Spiegelstrich wird das Wort „drei“ durch „beiden“ ersetzt.
  2. In § 13 werden die Absätze 2 und 3 gestrichen, der bisherige Absatz 4 wird zu Absatz 2.

 

Nach § 12 der Zweckverbandssatzung bedarf eine Änderung der Zweckverbandssatzung sowie eine Änderung der Regelungen über den stellvertretenden Vorsitz im Verwaltungsrat der Sparkasse der Zustimmung der Verbandsmitglieder.

 

Der Kreistag Pfaffenhofen hat daher sowohl über die Änderung der Zweckverbandssatzung als auch über die Änderung der Sparkassensatzung abzustimmen.

 

Den o. g. Satzungsänderungen soll die Zustimmung erteilt werden

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

Der Satzung zur Änderung der Zweckverbandssatzung vom 28.05.2020 sowie der Satzung zur Änderung der Satzung der Sparkasse Ingolstadt Eichstätt wird die Zustimmung erteilt.