Betreff
Kreiszuschuss für die Beschaffung eines Wechselladerfahrzeuges WLF für den Markt Manching (B)
Vorlage
2020/3576
Aktenzeichen
091
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Der Markt Manching stellte schriftlich einen Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses für die Beschaffung eines Wechselladerfahrzeuges.

 

Die Richtlinien über die Gewährung von Kreiszuschüssen (freiwillige Leistungen) des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm vom 01.11.2015 sehen für die Beschaffung von überörtlich erforderlichen Sonderfahrzeugen einen Zuschuss in Höhe von 30 % des gewährten Staatszuschusses vor.

Das Wechselladerfahrzeug wurde vom Markt Manching gemäß dem Katastrophenschutz-konzept des Landkreises Pfaffenhofen beschafft und ist bei der Freiwilligen Feuerwehr Manching im Einsatz.

Das Fahrzeug ist überörtlich im gesamten Landkreisgebiet einsetzbar und die Bedarfsnotwendigkeit wurde durch den Kreisbrandrat festgestellt.

 

Der Staatszuschuss beträgt regulär nach aktueller Anlage 2 der Feuerwehrzuwendungsrichtlinie 79.000,00 €. Der Kreiszuschuss (30 %) würde demnach 23.700,00 € betragen.

 

Da das Fahrzeug in kommunaler Kooperation mit dem Markt Wolnzach und dem Landkreis Pfaffenhofen beschafft wurde, welche ebenfalls einen Wechsellader beschafft haben, erhöht sich der Staatszuschuss um 10 %, sodass dieser nun 86.900,00 € beträgt.

Der Kreiszuschuss (30 %) beträgt demnach 26.070,00 €.

 

Es wird vorgeschlagen, dem Markt Manching für die Beschaffung des Wechselladerfahrzeuges einen Kreiszuschuss in Höhe von 26.070,00 € zu gewähren.

Hierfür stehen im Haushalt 2020 entsprechende Haushaltsausgabereste aus dem Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung.

Beschlussvorschlag:

Dem Markt Manching wird ein Kreiszuschuss in Höhe von 26.070,00 € für die Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs WLF gewährt.

Entsprechende Mittel sind im Kreishaushalt 2020 vorhanden.