Betreff
Staatliche Realschule Manching - Umbau naturwissenschaftlicher Bereich;
Vergabe der Elektrotechnik (Eilentscheidung)
Vorlage
2020/3532
Aktenzeichen
622-206
Art
Eilentscheidung

Sachverhalt/Begründung

 

Die Ausschreibung für die elektrotechnischen Arbeiten für den Umbau des naturwissenschaftlichen Bereichs erfolgte in einer öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A. Zur Submission am 03.03.2020 lag ein Angebot vor. In der Kostenberechnung waren für die Leistungen 172.000,62 € brutto vorgesehen, das Angebot lag bei 220.734,90 €. Dies entspricht einer Erhöhung von 48.734,28 € brutto (= 28,33 % gegenüber der Kostenberechnung). Das Vergabeverfahren wurde aufgehoben, da kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde (§ 63 Abs. 1 Nr. 3 VGV).

 

Die erneute Ausschreibung erfolgte in einer beschränkten Ausschreibung nach VOB/A. Es wurden 17 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Zur Submission am 31.03.2020 haben 8 Firmen ein prüfbares Angebot abgegeben und wurden vom Ingenieurbüro VE plan geprüft. Die 3 mindestbietenden Angebote:

 

  1. Firma Gebr. Peters, 85055 Ingolstadt                                   167.202,69 €
  2. Bieter                                                                                     168.028,04 €
  3. Bieter                                                                                     171.633,74 €

 

Das Angebot der günstigstbietenden Firma Gebr. Peters aus Ingolstadt ist schlüssig und stimmt mit den geforderten Leistungen überein.

In der Kostenberechnung sind für die Arbeiten 172.000,62 € vorgesehen. Das Angebot der Firma Gebr. Peters liegt um 4.797,93 € (= 2,79 %) darunter.

 

Um den Bauzeitenplan einzuhalten, sollen die Elektroarbeiten am 25.05.2020 beginnen. Ferner endet die Bindefrist für das Angebot am 30.04.2020. Aufgrund dessen sollte der oben genannte Auftrag in Eilentscheidung des Landrats gem. Art. 34 Abs. 3 LKrO und § 46 Abs. 1 und 2 der Geschäftsordnung des Kreistages erteilt werden.

 

Die Eilentscheidung ist dem Bau- und Vergabeausschuss in seiner nächsten Sitzung bekanntzugeben.

Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Information zur Kenntnis.