Änderung der Zweckverbandssatzung aufgrund der Neuregelung der Betriebskosten-
anteile für die Jahre 2020/2021 (B)
Sachverhalt/Begründung
Die
Zweckverbandsversammlung des Zweckverbands kelten
römer museum manching hat in der Verbandsversammlung am 05.02.2020
beschlossen, die jährlichen Betriebskostenanteile der Mitglieder für die Jahre
2020 und 2021 wie folgt zu erhöhen:
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Betriebskostenanteil
bisher |
Betriebskostenanteil 2020/2021 |
prozentualer Anteil |
Bezirk Oberbayern |
125.000 € |
174.468 € |
26,04 % |
Landkreis Pfaffenhofen |
125.000 € |
174.468 € |
26,04 % |
Markt Manching |
230.000 € |
321.064 € |
47,92 % |
Die
übersteigenden Kosten werden – wie bisher – vom Markt Manching übernommen.
Der
Kreisausschuss hat der Erhöhung
des jährlichen Betriebskostenanteils auf 174.468 € für die Jahre 2020 und 2021 bereits in seiner Sitzung vom 23.09.2019 zugestimmt.
Da die Aufteilung der
Betriebskosten in § 14 Abs. 4 der Zweckverbandssatzung verankert ist, wurde in
der Verbandsversammlung zudem die Änderung des § 14 Abs. 4 durch die
beigefügten 2. Änderungssatzung zur Satzung des Zweckverbandes kelten römer museum manching
beschlossen.
Der beigefügten 2.
Änderungssatzung zur Satzung des Zweckverbandes
kelten römer museum manching soll daher die Zustimmung erteilt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt auf
Empfehlung des Kreisausschusses:
Der als Anlage beigefügten
2. Änderungssatzung zur Satzung des Zweckverbandes
kelten römer museum manching wird die Zustimmung erteilt.
2. Änderungssatzung zur Satzung
des Zweckverbandes kelten römer museum
manching