Betreff
Zweckverband kelten römer museum manching;
Änderung der Zweckverbandssatzung aufgrund der Neuregelung der Betriebskosten-
anteile für die Jahre 2020/2021 (B)
Vorlage
2020/3527
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Die Zweckverbandsversammlung des Zweckverbands kelten römer museum manching hat in der Verbandsversammlung am 05.02.2020 beschlossen, die jährlichen Betriebskostenanteile der Mitglieder für die Jahre 2020 und 2021 wie folgt zu erhöhen:

 

 

Betriebskostenanteil bisher

Betriebskostenanteil

2020/2021

prozentualer

Anteil

Bezirk Oberbayern

125.000 €

174.468 €

26,04 %

Landkreis Pfaffenhofen

125.000 €

174.468 €

26,04 %

Markt Manching

230.000 €

321.064 €

47,92 %

 

Die übersteigenden Kosten werden – wie bisher – vom Markt Manching übernommen.

 

Der Kreisausschuss hat der Erhöhung des jährlichen Betriebskostenanteils auf 174.468 € für die Jahre 2020 und 2021 bereits in seiner Sitzung vom 23.09.2019 zugestimmt.

 

Da die Aufteilung der Betriebskosten in § 14 Abs. 4 der Zweckverbandssatzung verankert ist, wurde in der Verbandsversammlung zudem die Änderung des § 14 Abs. 4 durch die beigefügten 2. Änderungssatzung zur Satzung des Zweckverbandes kelten römer museum manching beschlossen.

 

Der beigefügten 2. Änderungssatzung zur Satzung des Zweckverbandes kelten römer museum manching soll daher die Zustimmung erteilt werden.


 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:

Der als Anlage beigefügten 2. Änderungssatzung zur Satzung des Zweckverbandes kelten römer museum manching wird die Zustimmung erteilt.

 

 

Anlagen:

2. Änderungssatzung zur Satzung des Zweckverbandes kelten römer museum manching