Sachverhalt:
Der
Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm stellte für das Kooperationsprojekt „Nördlicher
Feilenforst“ für den Zeitraum bis 30.04.2020 die finanziellen Mittel für einen
Gebietsbetreuer in Teilzeit
(50 %) zur Verfügung. Eine Verlängerung für den Zeitraum vom 01.05.2020 bis
30.04.2023 steht nun an.
Der „Nördliche Feilenforst“ ist ein forstlich wie
naturschutzfachlich wertvolles Waldgebiet des Freistaats Bayern, das aufgrund
seiner Ausdehnung und Zusammensetzung eine Besonderheit im Landkreis
Pfaffenhofen darstellt. Integraler Bestandteil dieses Gebiets ist die
„Nöttinger Viehweide und Badertaferl“, welcher bereits 1943 als
Naturschutzgebiet ausgewiesen und 1986 erweitert wurde um die
Naturwaldreservate „Haarbruck“ und „Schiederholz“ sowie einige Landkreisflächen
und kommunale Grundstücke. Der unter Naturschutz stehende Teil und weitere
Staatswaldflächen sind zudem Bestandteil des FFH-Gebiets 7335-371 „Feilenmoos
mit Nöttinger Viehweide“. Es handelt sich um eine alte Kulturlandschaft, die
durch dauerhafte Bewirtschaftung entstanden ist.
Die Vereinbarung über das Kooperationsprojekt „Nördlicher Feilenforst“, welche am 19.04.2018 unterzeichnet wurde, soll die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Landkreis und den Bayerischen Staatsforsten (BaySF) sein. Die vereinbarte Erhaltung des naturschutzfachlichen Wertes des Waldgebiets und seiner Offenlandflächen stellt einen hohen gesellschaftlichen Wert dar, den es zu vermitteln gilt. Von einer positiven Außendarstellung profitiert unser Landkreis ohne Zweifel. Zur Umsetzung der in der Kooperationsvereinbarung geplanten Projekte sollen beide Vertragspartner beitragen, sowohl durch personellen Einsatz als auch durch die Bereitstellung finanzieller Mittel.
Um
die Zusammenarbeit mit den Staatsforsten dauerhaft zu gewährleisten und um die
geplanten Projekte voran zu bringen, bedarf es auch
von Seiten des Landratsamtes eines Organisators und Ansprechpartners. Die
bislang hier tätige Mitarbeiterin hat zum 31. Oktober 2019 gekündigt. Da die
Personalkosten für die Stelle lediglich befristet genehmigt waren, konnte
unmittelbar keine Nachfolge eingestellt werden.
Um weiterhin naturschutzfachliche Pflegemaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit
durch die Gebietsbetreuung zu gewährleisten, ist die Weiterbewilligung der
Stelle zwingend erforderlich.
Dabei kann die kostengünstige Werksstudentenstelle für zwei Tage pro Woche beibehalten werden. Um einen erneuten
Stillstand der Projektarbeit durch häufige Abstimmungsprozesse zu Vertragsverlängerungen
oder notwendige Nachbesetzungen zu vermeiden, sollten die Personalkosten für
die Gebietsbetreuung für die nächsten 3 Jahre sichergestellt werden.
Durch die bisherige Gebietsbetreuung konnte das Projekt
„Zusammenführung der Historischen Gebietsentwicklung“ sowie die Erstellung von
Roll-Ups und einem Faltblatt abgeschlossen werden und weitere Projekte zu
Pflegemaßnahmen und zur Öffentlichkeitsarbeit angestoßen und teilweise
umgesetzt werden. Darunter befinden sich erste Maßnahmen zur Wiederherstellung
des Frauenschuh-Standortes sowie ein Pflegekonzept mit bereits umgesetzten
Maßnahmen auf einigen Blühflächen. Um diese Projekte weiterzuführen und weitere
wichtige Projekte aufzugreifen und abzuschließen, bedarf es der
Fortführung der Werksstudentenstelle.
Die Projekte umfassen unter
anderem:
- Öffentlichkeitsarbeit
o
Veröffentlichungen zu
Themen des Feilenforstes wie z.B. dessen historische
Entwicklung
o
Gestaltung
und Veröffentlichung von Schautafeln im Informationspavillon vor Ort
o
Erstellen
von Informationsflyern und Plakaten
o
Führungen
und Workshops
- Erstellung,
Umsetzung und Optimierung von Schutz- und Pflegemaßnahmen
o
Schutz, Optimierung
und Erfolgskontrolle der Frauenschuhstandorte
o
Förderung heimischer
Blühpflanzen als Nahrungsgrundlage für Insekten
o
Umsetzung eines
Beweidungs- und Triftenkonzepts zur Pflege der
Offenlandbereiche
o
Erhaltung und
Wiederherstellung der bestehenden Amphibiengewässer
o
Faunistische
Kartierung
o
Avifaunistische
Projekte zur Lebensraumverbesserung
·
Teilnahme am
gemeinsamen Arbeitskreis mit und Kontaktperson für BaySF.
Kostenübersicht:
Geschätzte Gesamtkosten |
34.560 € |
./. Förderung |
0,00 € |
"Nettoaufwand" für den Landkreis |
34.560 € |
Tab.1: Auflistung der Kosten
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
7.680,- € |
11.520,- € |
11.520,- € |
3.840,- € |
Tab.2: Auflistung der Kostenanteile pro Haushaltsjahr
Beschlussvorschlag:
Der Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag, für die Fortführung der Gebietsbetreuung Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 34.560,- € zur Verfügung zu stellen.