Betreff
Verlängerung der Gebietsbetreuung zum Kooperationsvertrag zwischen dem Landkreis Pfaffenhofen und den Bayerischen Staatsforsten zum Kooperationsprojekt „Nördlicher Feilenforst“ (B)
Vorlage
2020/3508
Aktenzeichen
173
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm stellte für das Kooperationsprojekt „Nördlicher Feilenforst“ für den Zeitraum bis 30.04.2020 die finanziellen Mittel für einen Gebietsbetreuer in Teilzeit
(50 %) zur Verfügung. Eine Verlängerung für den Zeitraum vom 01.05.2020 bis 30.04.2023 steht nun an.

 

Der „Nördliche Feilenforst“ ist ein forstlich wie naturschutzfachlich wertvolles Waldgebiet des Freistaats Bayern, das aufgrund seiner Ausdehnung und Zusammensetzung eine Besonderheit im Landkreis Pfaffenhofen darstellt. Integraler Bestandteil dieses Gebiets ist die „Nöttinger Viehweide und Badertaferl“, welcher bereits 1943 als Naturschutzgebiet ausgewiesen und 1986 erweitert wurde um die Naturwaldreservate „Haarbruck“ und „Schiederholz“ sowie einige Landkreisflächen und kommunale Grundstücke. Der unter Naturschutz stehende Teil und weitere Staatswaldflächen sind zudem Bestandteil des FFH-Gebiets 7335-371 „Feilenmoos mit Nöttinger Viehweide“. Es handelt sich um eine alte Kulturlandschaft, die durch dauerhafte Bewirtschaftung entstanden ist.

Die Vereinbarung über das Kooperationsprojekt „Nördlicher Feilenforst“, welche am 19.04.2018 unterzeichnet wurde, soll die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Landkreis und den Bayerischen Staatsforsten (BaySF) sein. Die vereinbarte Erhaltung des naturschutzfachlichen Wertes des Waldgebiets und seiner Offenlandflächen stellt einen hohen gesellschaftlichen Wert dar, den es zu vermitteln gilt. Von einer positiven Außendarstellung profitiert unser Landkreis ohne Zweifel. Zur Umsetzung der in der Kooperationsvereinbarung geplanten Projekte sollen beide Vertragspartner beitragen, sowohl durch personellen Einsatz als auch durch die Bereitstellung finanzieller Mittel.

 

Um die Zusammenarbeit mit den Staatsforsten dauerhaft zu gewährleisten und um die geplanten Projekte voran zu bringen, bedarf es auch von Seiten des Landratsamtes eines Organisators und Ansprechpartners. Die bislang hier tätige Mitarbeiterin hat zum 31. Oktober 2019 gekündigt. Da die Personalkosten für die Stelle lediglich befristet genehmigt waren, konnte unmittelbar keine Nachfolge eingestellt werden.


Um weiterhin naturschutzfachliche Pflegemaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit durch die Gebietsbetreuung zu gewährleisten, ist die Weiterbewilligung der Stelle zwingend erforderlich.

Dabei kann die kostengünstige
Werksstudentenstelle für zwei Tage pro Woche beibehalten werden. Um einen erneuten Stillstand der Projektarbeit durch häufige Abstimmungsprozesse zu Vertragsverlängerungen oder notwendige Nachbesetzungen zu vermeiden, sollten die Personalkosten für die Gebietsbetreuung für die nächsten 3 Jahre sichergestellt werden.

Durch die bisherige Gebietsbetreuung konnte das Projekt „Zusammenführung der Historischen Gebietsentwicklung“ sowie die Erstellung von Roll-Ups und einem Faltblatt abgeschlossen werden und weitere Projekte zu Pflegemaßnahmen und zur Öffentlichkeitsarbeit angestoßen und teilweise umgesetzt werden. Darunter befinden sich erste Maßnahmen zur Wiederherstellung des Frauenschuh-Standortes sowie ein Pflegekonzept mit bereits umgesetzten Maßnahmen auf einigen Blühflächen. Um diese Projekte weiterzuführen und weitere wichtige Projekte aufzugreifen und abzuschließen, bedarf es der Fortführung der Werksstudentenstelle.

 

Die Projekte umfassen unter anderem:

 

  • Öffentlichkeitsarbeit

o   Veröffentlichungen zu Themen des Feilenforstes wie z.B. dessen historische
Entwicklung

o   Gestaltung und Veröffentlichung von Schautafeln im Informationspavillon vor Ort

o   Erstellen von Informationsflyern und Plakaten

o   Führungen und Workshops

  • Erstellung, Umsetzung und Optimierung von Schutz- und Pflegemaßnahmen

o   Schutz, Optimierung und Erfolgskontrolle der Frauenschuhstandorte

o   Förderung heimischer Blühpflanzen als Nahrungsgrundlage für Insekten

o   Umsetzung eines Beweidungs- und Triftenkonzepts zur Pflege der
Offenlandbereiche

o   Erhaltung und Wiederherstellung der bestehenden Amphibiengewässer

o   Faunistische Kartierung

o   Avifaunistische Projekte zur Lebensraumverbesserung

·        Teilnahme am gemeinsamen Arbeitskreis mit und Kontaktperson für BaySF.

 

Kostenübersicht:

Geschätzte Gesamtkosten

34.560 €

./. Förderung

    0,00 €

"Nettoaufwand" für den Landkreis

34.560 €

Tab.1: Auflistung der Kosten

2020

2021

2022

2023

7.680,- €

11.520,- €

11.520,- €

3.840,- €

Tab.2: Auflistung der Kostenanteile pro Haushaltsjahr

Beschlussvorschlag:

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag, für die Fortführung der Gebietsbetreuung Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 34.560,- € zur Verfügung zu stellen.