Sachverhalt/Begründung
Herr Landrat
Albert Gürtner hat nach Art. 27 Abs. 1 KWBG einen
Diensteid zu leisten. Der Diensteid ist vom ältesten anwesenden Kreisrat
abzunehmen. Der
Diensteid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Erklärt
ein Beamter oder eine Beamtin, aus Glaubens- und Gewissensgründen keinen Eid
leisten zu können, so sind anstelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich
gelobe“ zu sprechen oder es ist das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis der
Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung der Weltanschauungsgemeinschaft des
Beamten oder der Beamtin entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel
einzuleiten.
Sofern mit dieser Vorgehensweise
Einverständnis besteht und keine Wortmeldungen vorliegen, bitte ich Herrn Landrat
Albert Gürtner sich zur Vereidigung von seinem Platz
zu erheben und mir folgende Eidesformel nachzusprechen:
„Ich schwöre Treue dem
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des
Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner
Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“